Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Hofbieber
Bestatter und Trauerdienste in Hofbieber – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Hofbieber
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 28 Ortsteile von Hofbieber , darunter Wittges, Rödergrund/Egelmes, Elters, Bieberstein, Schackau. Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 36145 · 0,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (0,5 km)
- · 36145 · 1,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (1,2 km)
- · 36145 · 1,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (1,5 km)
- · 36145 · 1,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (1,8 km)
- · 36145 · 2,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (2,4 km)
- · 36145 · 2,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (2,6 km)
- · 36145 · 2,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (2,8 km)
- · 36145 · 3,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (3,4 km)
- · 36145 · 3,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (3,4 km)
- · 36145 · 3,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (3,6 km)
- · 36145 · 3,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (3,8 km)
- · 36145 · 3,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (3,9 km)
- · 36145 · 4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (4 km)
- · 36145 · 4,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (4,1 km)
- · 36145 · 4,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (4,2 km)
- · 36145 · 4,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (4,4 km)
- · 36145 · 4,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (4,5 km)
- · 36145 · 4,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (4,7 km)
- · 36145 · 5,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (5,1 km)
- · 36145 · 5,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (5,2 km)
- · 36145 · 5,3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bernhard Nüdling Steinmetzmeister (4,9 km)
- · 36145 · 5,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Storch Bestattungen Inhaber Felix Statt (3,7 km)
- · 36145 · 5,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (5,7 km)
- · 36145 · 6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Thomas Stephan Steinmetzmeister (6 km)
- · 36145 · 6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Storch Bestattungen Inhaber Felix Statt (3 km)
- · 36145 · 6,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Storch Bestattungen Inhaber Felix Statt (2,6 km)
- · 36145 · 7,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Storch Bestattungen (5,4 km)
- · 36145 · 7,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Storch Bestattungen (5,2 km)
Hofbieber auf einen Blick
- PLZ
- 36145
- Kreis
- Fulda
- Bundesland
- Hessen
- Einwohner
- 6.275
- Ortsteile
- 28
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Bestattungsrecht in Hessen
Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Friedhofs- und Bestattungsgesetz, § 16 Abs. 1 · Stand 18.10.2026
Leistungen in Hofbieber
🌞Bestattung17 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge17 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz25 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Hessen
Was eine Bestattung in Hessen kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Hofbieber (36145) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Hofbieber
Wer in Hofbieber einen Trauerfall zu regeln hat, steht binnen weniger Tage vor Entscheidungen, auf die niemand vorbereitet ist. Erd- oder Feuerbestattung, Grab, Feier, Grabmal — jede dieser Fragen hat einen Preis.
Über bestattung-vergleichen.de beschreiben Sie Ihre Lage ein einziges Mal und erhalten ein erstes Angebot von einem Bestatter aus der Umgebung. Sie zahlen dafür nichts und binden sich an nichts. Ein weiteres Angebot holen Sie nur ein, wenn Sie es möchten. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.
Was zuerst zu tun ist
Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.
Nehmen Sie mehr Ausfertigungen mit, als Sie zu brauchen glauben. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.
Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Hessen selbst. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Hofbieber kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. Möglich sind Urnengrab, Urnenwand, Baumbestattung oder Seebestattung. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Ob Reihen- oder Wahlgrab, ist keine reine Geschmacksfrage. Nur beim Wahlgrab lässt sich die Liegezeit verlängern, das Reihengrab läuft mit der Ruhefrist aus.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Eine amtliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier, Gebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach
Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Größe, Material und Gestaltung gibt die Satzung des Friedhofs vor. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.
Ein Steinmetz aus der Gegend kennt die Auflagen der hiesigen Friedhöfe. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Üblich sind Jahrespflegeverträge und die Dauergrabpflege bis zum Ende der Ruhefrist. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.
Klären Sie, welche Arbeiten der Vertrag abdeckt. Bepflanzung, Gießen, Schnitt und Winterabdeckung sind nicht überall dasselbe.
Vorsorgen, solange man selbst entscheidet
Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Warum sich ein Vergleich lohnt
Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Das liegt meist nicht an unlauteren Absichten. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.
Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Was unten steht, ist ein Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Angaben. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
Betriebe in Hofbieber und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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