Marmor Weider Ralf Weider

Nicht bestätigter Eintrag

Turmstraße 86 36093 Künzell · Steinmetz

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0661-34111 info@marmor-weider.de

Turmstraße 86 36093 Künzell

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Bestattungsrecht in Hessen

Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.

Friedhofs- und Bestattungsgesetz, § 16 Abs. 1 · Stand 18.10.2026

Passende Leistungsbereiche

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