Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Internetplattform bestattung-vergleichen.de (nachfolgend „Plattform") der Crytech Berlin UG (haftungsbeschränkt), c/o TUECHTIG, Haus 06, Aufgang D, Etage 1, Oudenarder Str. 16, 13347 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 179864 B (nachfolgend „Betreiber").
(2) Teil A gilt für Fachbetriebe, Teil B für Nutzer. Teil C gilt für beide.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Fachbetriebs werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Begriffsbestimmungen
- Nutzer: natürliche oder juristische Person, die über die Plattform eine Anfrage einstellt, sei es als Verbraucher, etwa als Angehöriger, oder als Unternehmer.
- Fachbetrieb: gewerblicher Anbieter von Bestattungs-, Vorsorge-, Grabmal-, Grabpflege- oder Trauerfeier-Leistungen, der sich auf der Plattform registriert.
- Anfrage: die vom Nutzer eingestellte Beschreibung eines Bestattungs- oder Trauerdienstleistungs-Anliegens einschließlich Ort, Kontaktdaten sowie gegebenenfalls Fotos, Videoaufnahmen und Dokumente.
- Akutfall: eine Anfrage, bei der der Nutzer angibt, dass der Sterbefall bereits eingetreten ist.
- Zuweisung: die Übermittlung einer Anfrage durch den Betreiber an genau einen Fachbetrieb zur exklusiven Bearbeitung (§§ 5 und 6).
- Auftragstermin: der Tag, an dem die beauftragte Leistung erbracht werden soll (§ 7 Abs. 4).
- Verzeichniseintrag: ein Eintrag im Branchenverzeichnis der Plattform zu einem Betrieb, der kein Konto auf der Plattform hat (§ 12).
- Hervorhebung: die kostenpflichtige, als „Anzeige" gekennzeichnete bevorzugte Platzierung eines Standorts in der öffentlichen Liste der Betriebe (§ 8).
§ 3 Gegenstand der Leistung und Rolle des Betreibers
(1) Der Betreiber stellt eine Plattform bereit, über die Nutzer ihr Anliegen rund um Bestattung, Vorsorge, Grabmal, Grabpflege oder Trauerfeier beschreiben, der Betreiber die Anfrage einem passenden Fachbetrieb zuweist und dieser hierauf ein Angebot abgeben kann. Für Nutzer ist die Nutzung unentgeltlich (§ 16 Abs. 1). Für Fachbetriebe sind die Registrierung und die Zuweisung von Anfragen unentgeltlich. Entgeltlich sind allein die Vermittlungsprovision für über die Plattform zustande gekommene Aufträge (§§ 7 und 9) und die optional buchbare Hervorhebung (§ 8).
(2) Der Betreiber wird ausschließlich als Vermittler tätig. Er erbringt selbst keine Bestattungs-, Vorsorge-, Grabmal-, Grabpflege- oder Trauerfeier-Leistungen und wird nicht Partei des zwischen Nutzer und Fachbetrieb geschlossenen Vertrags. Der Betreiber schuldet weder das Zustandekommen eines Vertrags noch dessen ordnungsgemäße Durchführung.
(3) Der Betreiber vermittelt keine Versicherungen. Vermittelt werden ausschließlich Bestattungs- und Trauerdienstleistungen sowie Bestattungsvorsorgeverträge, die der Nutzer unmittelbar mit einem Fachbetrieb schließt, soweit sie keine Versicherung sind. Versicherungsprodukte, insbesondere Sterbegeldversicherungen, dürfen über die Plattform weder angeboten noch abgerechnet werden. Auf sie fällt keine Provision an. Informationen der Plattform zu solchen Produkten dienen allein der allgemeinen Orientierung und sind keine Beratung und keine Vermittlung.
(4) Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Zuweisungen, Angeboten oder Vertragsabschlüssen besteht nicht.
(5) Der Betreiber schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten und Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Teil A — Bedingungen für Fachbetriebe
§ 4 Registrierung und Unternehmereigenschaft
(1) Die Registrierung als Fachbetrieb steht ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB offen. Mit der Registrierung bestätigt der Fachbetrieb, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist die Registrierung nicht gestattet.
(2) Die im Registrierungsformular angegebenen Daten müssen vollständig und zutreffend sein. Änderungen sind unverzüglich im Firmenkonto zu aktualisieren.
(3) Der Fachbetrieb hat die für die von ihm angebotenen Leistungen erforderlichen Anzeigen, Erlaubnisse und Nachweise vorzuhalten, insbesondere nach dem Gewerberecht und dem Bestattungsrecht des jeweiligen Landes. Der Betreiber prüft dies nicht.
(4) Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Fachbetrieb haftet für Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, sofern er die missbräuchliche Nutzung zu vertreten hat.
(5) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Betreiber kann die Aktivierung eines Kontos ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(6) Die Registrierung, das Firmenkonto und das Anlegen weiterer Standorte sind kostenlos. Für jeden Standort legt der Fachbetrieb die angebotenen Leistungen und den Umkreis fest, in dem er Anfragen übernehmen möchte.
§ 5 Zuweisung von Anfragen
(1) Der Betreiber prüft jede Anfrage, bevor er sie weitergibt. Nach der Freigabe weist er sie exklusiv genau einem Fachbetrieb zu. Solange diese Zuweisung besteht, erhält kein anderer Fachbetrieb die Anfrage. Die Zuweisung ist für den Fachbetrieb kostenlos.
(2) Für die Auswahl des Fachbetriebs gelten die folgenden Hauptparameter in dieser Reihenfolge:
- Wunsch des Nutzers: Hat der Nutzer einen bestimmten Fachbetrieb gewählt, etwa über „Erstes Angebot einholen" auf dessen Profilseite, erhält dieser die Anfrage.
- Leistung und Umkreis: Andernfalls kommen nur Fachbetriebe in Betracht, die an einem ihrer Standorte die angefragte Leistung anbieten und deren für diesen Standort eingestellter Umkreis den Ort der Anfrage umfasst.
- Entfernung: Unter diesen erhält der Fachbetrieb den Vorzug, dessen Standort dem Ort der Anfrage am nächsten liegt. Die Entfernung wird dabei auf volle 5 km gerundet.
- Gleichmäßige Verteilung: Bei gleicher gerundeter Entfernung erhält der Fachbetrieb den Vorzug, dem in den letzten 30 Tagen weniger Anfragen zugewiesen wurden. Danach entscheidet die genaue Entfernung.
Derselbe Fachbetrieb erhält dieselbe Anfrage nicht zweimal. Fachbetriebe, die wegen eines Zahlungsrückstands nach § 7 Abs. 9 keine neuen Zuweisungen erhalten, bleiben unberücksichtigt. Kommt kein registrierter Fachbetrieb in Betracht, kann der Betreiber einen Betrieb aus dem Verzeichnis ansprechen (§ 12 Abs. 3). Er wählt ihn nach Leistung, Vollständigkeit des Eintrags und Entfernung aus. Im Akutfall gelten dieselben Kriterien. Es verkürzt sich allein die Frist nach § 6 Abs. 2.
(3) Die Hervorhebung nach § 8 und sonstige Zahlungen haben keinen Einfluss auf die Zuweisung. Eine Möglichkeit, die Zuweisung gegen Entgelt zu beeinflussen, besteht nicht. Bewertungen fließen in die Zuweisung nicht ein.
(4) In Einzelfällen kann der Betreiber eine Anfrage von Hand zuweisen oder eine Zuweisung, zu der noch kein Angebot vorliegt, auf einen anderen Fachbetrieb übertragen. Das geschieht nur aus sachlichem Grund, nämlich wenn der zugewiesene Betrieb erkennbar nicht erreichbar ist, wenn die Anfrage offensichtlich nicht zu seinen Leistungen passt, wenn der Nutzer es wünscht oder wenn die Zuweisung auf einem Fehler beruht. Dabei gelten die Kriterien des Absatzes 2 entsprechend. Liegt bereits ein Angebot vor, überträgt der Betreiber die Anfrage nicht. Dann entscheidet der Nutzer. Der betroffene Fachbetrieb sieht das Ende der Zuweisung in seinem Firmenkonto. Den Grund nennt ihm der Betreiber auf Nachfrage. Kosten entstehen ihm dadurch nicht.
(5) Ein Anspruch auf Zuweisung besteht nicht. Solange ein Zahlungsrückstand nach § 7 Abs. 9 besteht, erhält der Fachbetrieb keine neuen Zuweisungen.
§ 6 Bearbeitung zugewiesener Anfragen
(1) Mit der Zuweisung erhält der Fachbetrieb in seinem Firmenkonto die vollständigen Angaben der Anfrage einschließlich Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anschrift des Nutzers sowie etwaiger Fotos, Videoaufnahmen und Dokumente. Er wird per E-Mail und, soweit er dies eingerichtet hat, über weitere Kanäle benachrichtigt. Endet die Zuweisung, ohne dass ein Auftrag zustande kommt, blendet die Plattform die Kontaktdaten des Nutzers, die Straße, die Beschreibung, die Antworten zum Anliegen sowie Fotos, Videos und Dokumente im Firmenkonto wieder aus.
(2) Der Fachbetrieb hat ab der Zuweisung 24 Stunden Zeit, über die Plattform ein Angebot abzugeben, im Akutfall 6 Stunden. Die Frist wird ihm bei jeder Zuweisung angezeigt. Gibt er innerhalb dieser Frist kein Angebot ab, endet die Zuweisung und mit ihr die Exklusivität. Die Anfrage kann dann einem anderen Fachbetrieb zugewiesen werden.
(3) Der Fachbetrieb kann eine zugewiesene Anfrage jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit der Ablehnung endet die Zuweisung. Ablehnung und Fristablauf lösen keine Kosten aus. Kann der Fachbetrieb eine Anfrage nicht übernehmen, soll er sie umgehend ablehnen, damit Hinterbliebene nicht unnötig warten.
(4) Gibt der Fachbetrieb fristgerecht ein Angebot ab, bleibt die Anfrage bei ihm, bis der Nutzer das Angebot annimmt oder ablehnt. Der Nutzer kann das Angebot beiseitelegen. Die Exklusivität besteht in dieser Zeit fort. Nach 14 Tagen erinnert der Betreiber den Nutzer. Nimmt der Nutzer das Angebot innerhalb von 30 Tagen nach dem Beiseitelegen nicht an, gilt es als abgelehnt, und die Zuweisung endet. Zieht der Fachbetrieb sein Angebot zurück, endet die Zuweisung ebenfalls.
(5) Lehnt der Nutzer das Angebot ab, sagt der Fachbetrieb ab oder verstreicht die Frist, endet die bestehende Zuweisung, und der Betreiber gibt die Anfrage automatisch an den nächsten Fachbetrieb weiter, sofern der Nutzer dem im Anfrageformular zugestimmt hat; andernfalls auf Klick des Nutzers („Weiteres Angebot einholen“). Die Anfrage geht immer nur an einen Fachbetrieb zur Zeit, bis ein Fachbetrieb annimmt oder der Nutzer die Anfrage zurückzieht, soweit ein weiterer passender Fachbetrieb zur Verfügung steht.
(6) Die Daten der Anfrage, insbesondere die Kontaktdaten, darf der Fachbetrieb ausschließlich für diese Anfrage verwenden, also zur Klärung von Rückfragen, zur Abgabe eines Angebots und, wenn der Nutzer es annimmt, zur Durchführung des Auftrags. Eine Nutzung zu Werbezwecken und eine Weitergabe an Dritte sind untersagt. Ausgenommen ist die Weitergabe an Stellen, die der Fachbetrieb zur Durchführung des Auftrags einschalten muss, etwa Friedhofsverwaltung, Krematorium oder Standesamt. Endet die Zuweisung, ohne dass ein Auftrag zustande kommt, hat der Fachbetrieb die erhaltenen personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, auch soweit er sie außerhalb der Plattform gespeichert oder notiert hat, es sei denn, ihn trifft eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer seine Anfrage zurückzieht.
(7) Anfragen betreffen häufig einen Trauerfall und können besonders schutzbedürftige Angaben enthalten, etwa zu Umständen des Todes oder zu religiösen Wünschen für die Trauerfeier. Der Fachbetrieb behandelt sie vertraulich, macht sie nur den Mitarbeitern zugänglich, die sie für die Anfrage benötigen, und schützt sie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
(8) Für die Verarbeitung der ihm übermittelten personenbezogenen Daten ist der Fachbetrieb eigener Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung. Er verarbeitet sie nicht im Auftrag des Betreibers. Er hat die für ihn geltenden Informationspflichten gegenüber dem Nutzer selbst zu erfüllen.
§ 7 Vermittlungsprovision
(1) Nimmt der Nutzer das Angebot eines Fachbetriebs über die Plattform an, schuldet der Fachbetrieb dem Betreiber eine Vermittlungsprovision in Höhe von 4 % des Nettobetrags des angenommenen Angebots zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Entgelte für Anfragen fallen nicht an.
(2) Der Anspruch entsteht mit der Annahme des Angebots durch den Nutzer. Er wird erst nach Maßgabe der Absätze 5 bis 8 abgerechnet und fällig. Bemessungsgrundlage ist der im Zeitpunkt der Annahme auf der Plattform ausgewiesene Nettobetrag des Angebots. Er wird nach § 19 dokumentiert. Für ein Angebot gilt der Provisionssatz, der bei seiner Abgabe galt.
(3) Zur Bemessungsgrundlage zählt alles, was der Fachbetrieb in den Angebotsbetrag aufnimmt. Gebühren Dritter, die der Fachbetrieb lediglich im Namen und für Rechnung des Nutzers verauslagt, etwa Friedhofs-, Krematoriums- oder Behördengebühren, muss er nicht in den Angebotsbetrag aufnehmen. Nennt er sie stattdessen im Text des Angebots als gesonderten Hinweis mit ihrem voraussichtlichen Betrag, fällt auf sie keine Provision an.
(4) Auftragstermin: Ab der Annahme können Nutzer und Fachbetrieb dem Betreiber den Auftragstermin nennen und ihn später ändern. Er darf höchstens 365 Tage in der Zukunft liegen. Wurde mit dem Angebot ein Termin gebucht, gilt dieser als Auftragstermin, solange niemand einen anderen nennt.
(5) Abgerechnet wird erst, wenn der Auftrag als ausgeführt gilt. Das ist der Fall,
- sobald der Nutzer oder der Fachbetrieb die Ausführung bestätigt. Die Rechnung wird dann am selben Tag gestellt. Hat die andere Seite zuvor mitgeteilt, dass der Auftrag nicht zustande gekommen ist, klärt der Betreiber den Sachverhalt, bevor er abrechnet.
- wenn ein Auftragstermin bekannt ist und niemand die Ausführung bestätigt hat: Am Tag nach dem Auftragstermin fragt der Betreiber Nutzer und Fachbetrieb per E-Mail. Äußert sich innerhalb von 3 Tagen niemand, gilt der Auftrag als ausgeführt.
- wenn kein Auftragstermin bekannt ist und niemand die Ausführung bestätigt hat: 7 Tage nach der Annahme fragt der Betreiber Nutzer und Fachbetrieb per E-Mail, ob der Auftrag ausgeführt wurde, nicht zustande gekommen ist oder erst an einem späteren Tag stattfindet. Äußert sich innerhalb von weiteren 7 Tagen niemand, gilt der Auftrag als ausgeführt. Die Rechnung wird in diesem Fall 14 Tage nach der Annahme gestellt.
- Nennt eine Seite auf die Nachfrage einen späteren Auftragstermin, gilt Nummer 2 mit diesem Termin.
Auf die Folge des Schweigens und auf die Frist weist der Betreiber in jeder Nachfrage ausdrücklich hin. Gilt ein Auftrag durch Schweigen als ausgeführt, kann der Fachbetrieb auch danach noch mitteilen, dass er nicht zustande gekommen ist. Es gilt dann Absatz 7.
(6) Bei Verträgen, deren Leistung erst später oder über einen längeren Zeitraum erbracht wird, insbesondere bei Bestattungsvorsorge und Dauergrabpflege, gilt der Auftrag als ausgeführt, sobald der Nutzer und der Fachbetrieb den Vertrag verbindlich geschlossen haben. Bemessungsgrundlage bleibt der Nettobetrag des angenommenen Angebots.
(7) Die Provision entfällt, wenn der Auftrag nicht zustande kommt oder nicht ausgeführt wird, gleich aus welchem Grund, etwa weil der Nutzer absagt, den Vertrag widerruft oder sich anders entscheidet. Teilen Nutzer und Fachbetrieb übereinstimmend mit, dass der Auftrag nicht zustande gekommen ist, entfällt die Provision sofort. Teilt es nur eine Seite mit, wartet der Betreiber das Ende der Frist nach Absatz 5 ab. Widerspricht die andere Seite bis dahin nicht, entfällt die Provision. Widersprechen sich die Angaben, klärt der Betreiber den Sachverhalt mit beiden Seiten und stellt bis dahin keine Rechnung. Stellt sich erst nach der Rechnung heraus, dass der Auftrag nicht zustande gekommen ist, storniert der Betreiber die Rechnung nach Prüfung und erstattet eine bereits gezahlte Provision. Verringert sich der Auftragswert nachträglich einvernehmlich, ermäßigt sich die Provision entsprechend, und eine bereits gestellte Rechnung wird berichtigt. Der Fachbetrieb belegt seine Angaben auf Verlangen. § 9 bleibt unberührt.
(8) Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Liegt der Auftragstermin nach dem Rechnungsdatum, beginnt die Zahlungsfrist erst mit dem Auftragstermin. Die Provision ist dann 14 Tage nach dem Auftragstermin fällig. Das können der Fachbetrieb und der Nutzer auch nachträglich mitteilen, solange die Rechnung nicht bezahlt ist. Erinnerung und Mahnung richten sich dann nach der neuen Fälligkeit. Nach der Rechnungsstellung kann der Fachbetrieb den Auftragstermin höchstens zweimal selbst verschieben, danach nur über den Betreiber. Der Betreiber stellt die Rechnung elektronisch über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(9) Zur Fälligkeit erinnert der Betreiber den Fachbetrieb an die Zahlung. Ist die Provision 30 Tage nach Fälligkeit noch offen, mahnt er ihn. Solange eine Provisionsforderung länger als 30 Tage nach Fälligkeit offen ist, erhält der Fachbetrieb keine neuen Zuweisungen. Bestehende Zuweisungen und bereits angenommene Aufträge bleiben unberührt. Die Sperre endet mit dem Zahlungseingang. Hält der Fachbetrieb eine Forderung für unberechtigt, kann er sich nach § 15 beschweren. Weitergehende gesetzliche Rechte, insbesondere auf Verzugszinsen nach § 288 BGB, bleiben unberührt.
(10) Sieht das Angebot ausnahmsweise vor, dass der Fachbetrieb dem Nutzer eine Vergütung zahlt, entsteht kein Provisionsanspruch.
§ 8 Hervorhebung („Anzeige")
(1) Der Fachbetrieb kann als optionalen Zusatz für einzelne Standorte eine Hervorhebung buchen. Hervorgehobene Standorte erscheinen in der öffentlichen Liste der Betriebe bei Suchen, deren Umkreis den Standort umfasst, vor nicht hervorgehobenen Einträgen. Sie sind als „Anzeige" gekennzeichnet.
(2) Die Hervorhebung wirkt ausschließlich auf die Reihenfolge der öffentlichen Liste. Auf die Zuweisung von Anfragen nach § 5 hat sie keinen Einfluss.
(3) Die Hervorhebung ist ein eigenes Abonnement, unabhängig von Anfragen und Provision. Der Preis je Standort und der Abrechnungszeitraum werden vor der Buchung angezeigt. Der Preis versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen Abrechnungszeitraum, wenn es nicht vorher beendet wird. Der Fachbetrieb kann die Hervorhebung jederzeit im Firmenkonto beenden, für einzelne Standorte oder insgesamt. Sie endet spätestens mit dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Endet sie früher, wird das bereits gezahlte Entgelt für die nicht genutzte Zeit anteilig gutgeschrieben. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe.
(4) Die Reihenfolge der öffentlichen Liste richtet sich nach folgenden Hauptparametern: Zuerst stehen hervorgehobene Einträge, danach auf der Plattform registrierte Betriebe, danach Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen ohne Konto. Innerhalb dieser Gruppen entscheidet die Entfernung des nächstgelegenen Standorts zum Suchort, ohne Suchort der Name. Auch unter mehreren hervorgehobenen Einträgen entscheidet die Entfernung. Ein bestimmter Platz wird nicht verkauft. Bewertungen beeinflussen die Reihenfolge nicht. Diese Parameter werden auch bei der Ergebnisliste genannt (§ 5b Abs. 2 UWG).
§ 9 Schutz vor Umgehung der Plattform
(1) Kommt der Auftrag, den der Nutzer in seiner Anfrage beschrieben hat, zwischen ihm und dem Fachbetrieb, dem die Anfrage über die Plattform zugewiesen wurde, innerhalb von sechs Monaten nach der Zuweisung außerhalb der Plattform zustande, schuldet der Fachbetrieb die Provision nach § 7 Abs. 1 auf den Nettobetrag dieses Auftrags. Das gilt auch, wenn ein über die Plattform abgegebenes Angebot zuvor abgelehnt wurde oder die Zuweisung geendet hat. Andere Leistungen, die der Nutzer später gesondert bei dem Fachbetrieb beauftragt, sind nicht erfasst.
(2) Der Fachbetrieb teilt einen solchen Vertragsschluss dem Betreiber unverzüglich in Textform mit und belegt den Nettobetrag auf Verlangen. § 7 Abs. 3 und 5 bis 9 gelten entsprechend.
(3) Ein Provisionsanspruch nach Absatz 1 besteht nicht, wenn der Vertrag nicht auf der Vermittlung über die Plattform beruht, etwa weil zwischen dem Nutzer und dem Fachbetrieb schon vor der Zuweisung eine Geschäftsbeziehung über das Vorhaben bestand. Der Fachbetrieb legt die Umstände dar, aus denen sich das ergibt.
(4) Eine Vertragsstrafe ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Geschuldet ist allein die Provision, die bei einem Abschluss über die Plattform angefallen wäre.
§ 10 Pflichten des Fachbetriebs
(1) Angebote sind vollständig und zutreffend abzugeben. Preisangaben müssen alle Bestandteile enthalten, die dem Nutzer in Rechnung gestellt werden sollen. Fremdkosten wie Friedhofs-, Krematoriums- oder Behördengebühren sind gesondert auszuweisen, soweit sie bekannt sind, sonst als voraussichtlicher Betrag (siehe auch § 7 Abs. 3).
(2) Der Fachbetrieb hat gegenüber Verbrauchern die für ihn geltenden Informationspflichten zu erfüllen, insbesondere die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen. Der Betreiber übernimmt diese Pflichten nicht.
(3) Untersagt sind insbesondere das Umgehen der Plattform zur Vermeidung der Provision (§ 9), das Einstellen eigener Anfragen zur Beeinflussung von Zuweisungen oder Bewertungen sowie das automatisierte Auslesen von Plattforminhalten. Ein Umgehen liegt insbesondere vor, wenn ein über die Plattform angebahnter Auftrag außerhalb der Plattform abgeschlossen oder abgerechnet wird, um die Provision zu vermeiden.
(4) Der Fachbetrieb bietet über die Plattform keine Versicherungen an und rechnet keine Versicherungsprodukte über sie ab (§ 3 Abs. 3). Geht bei ihm eine Anfrage ein, die auf den Abschluss einer Versicherung gerichtet ist, kann er den Nutzer außerhalb der Plattform und in eigener Verantwortung an eine hierzu berechtigte Stelle verweisen.
(5) Der Fachbetrieb ist frei, dieselben Leistungen auf anderen Wegen zu anderen Bedingungen anzubieten. § 9 bleibt unberührt.
§ 11 Bewertungen
(1) Nutzer können Fachbetriebe nach Abschluss eines vermittelten Auftrags bewerten. Bewertungen geben die Auffassung des jeweiligen Nutzers wieder und stellen keine Aussage des Betreibers dar.
(2) Der Betreiber prüft, ob der Bewertung eine über die Plattform vermittelte Anfrage zugrunde liegt. Eine inhaltliche Überprüfung der Bewertung findet nicht statt.
(3) Der Betreiber entfernt Bewertungen, die rechtswidrige Inhalte, Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Ein Anspruch auf Löschung negativer, aber zulässiger Bewertungen besteht nicht.
(4) Werden Bewertungen aus externen Quellen eingeblendet, wird die Quelle angegeben.
§ 12 Verzeichniseinträge
(1) Die Plattform enthält ein Branchenverzeichnis, das auch Einträge zu Betrieben umfasst, die selbst nicht registriert sind. Grundlage sind öffentlich zugängliche Quellen.
(2) Betriebe können einen sie betreffenden Eintrag beanspruchen und nach Nachweis der Zugehörigkeit übernehmen oder dessen Entfernung verlangen. Der Betreiber entfernt einen Eintrag auf Verlangen des betroffenen Betriebs.
(3) Hat der Nutzer einen Betrieb aus dem Verzeichnis gewählt oder kommt kein registrierter Fachbetrieb in Betracht, kann der Betreiber einen Betrieb aus dem Verzeichnis wegen dieser konkreten Anfrage ansprechen und zur Registrierung einladen. Vor der Registrierung erhält dieser Betrieb nur Eckdaten der Anfrage, etwa Leistung und Ort, aber weder den Namen noch die Kontaktdaten des Nutzers und keine frei formulierten Angaben. Die Zuweisung nach § 5 und die Frist nach § 6 Abs. 2 beginnen erst, wenn die Registrierung abgeschlossen ist. Ein Betrieb, der nicht angesprochen werden möchte, teilt dies dem Betreiber mit. Der Betreiber spricht ihn dann nicht mehr an.
§ 13 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Der Nutzungsvertrag über das Firmenkonto wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Fachbetrieb kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Der Betreiber kann ihn mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen und teilt dem Fachbetrieb dabei die Gründe mit. Für die Hervorhebung gilt § 8 Abs. 3.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Betreiber insbesondere bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen § 6 Abs. 6, § 9 oder § 10 vor. Auch in diesem Fall teilt der Betreiber die Gründe in Textform mit.
(3) Der Betreiber kann ein Konto bei begründetem Verdacht auf einen erheblichen Verstoß vorübergehend sperren oder von Zuweisungen ausnehmen. Er unterrichtet den Fachbetrieb hierüber spätestens mit Wirksamwerden der Maßnahme in Textform unter Angabe der Gründe und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Räumt der Fachbetrieb den Verdacht aus, hebt der Betreiber die Maßnahme unverzüglich auf.
(4) Mit Beendigung des Vertrags enden laufende Zuweisungen. Bereits entstandene Provisionsansprüche einschließlich solcher nach § 9 bleiben unberührt. Die Pflichten aus § 6 Abs. 6 und 7 und § 9 gelten fort.
§ 14 Zugang zu Daten
(1) Der Fachbetrieb hat über sein Firmenkonto Zugang zu den Daten, die er selbst eingestellt hat (Profil, Standorte, Leistungen, Angebote, Nachrichten), zu den ihm zugewiesenen Anfragen im Umfang des § 6 Abs. 1, zu den Bewertungen über ihn sowie zu seinen Provisionsabrechnungen. Zu Anfragen, die anderen Fachbetrieben zugewiesen sind, und zu Daten anderer Fachbetriebe hat er keinen Zugang.
(2) Der Betreiber hat Zugang zu allen Daten, die Nutzer und Fachbetriebe auf der Plattform einstellen oder die bei der Nutzung entstehen. Er verwendet sie zum Betrieb der Plattform, zur Zuweisung, zur Abrechnung und für zusammengefasste Statistiken. An andere Fachbetriebe gibt er Daten eines Fachbetriebs nicht weiter. Öffentlich sichtbar sind das Profil des Fachbetriebs und die Bewertungen. Der Nutzer, dem ein Angebot gemacht wird, sieht den Fachbetrieb und dessen Angebot.
(3) Mit dem Ende des Vertrags endet der Zugang zum Firmenkonto. Der Fachbetrieb kann vorher seine Angebotsdokumente und Abrechnungen abrufen. Auf Anfrage in Textform stellt der Betreiber ihm diese Unterlagen auch danach bereit, solange er sie nach § 19 und nach der Datenschutzerklärung aufbewahrt.
(4) Der Betreiber bietet selbst keine Bestattungs- oder Trauerdienstleistungen an. Eine unterschiedliche Behandlung eigener Angebote gegenüber denen der Fachbetriebe findet deshalb nicht statt.
§ 15 Beschwerden und Mediation
(1) Beschwerden über die Plattform, über eine Zuweisung, eine Abrechnung, eine Sperrung oder eine Kündigung richtet der Fachbetrieb in Textform an kontakt@bestattung-vergleichen.de. Die Beschwerde ist kostenlos. Der Betreiber prüft sie zügig und teilt das Ergebnis mit einer Begründung in Textform mit, in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
(2) Der Betreiber ist ein kleines Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission. Er ist deshalb nicht verpflichtet, Mediatoren zu benennen (Art. 12 Abs. 7 der Verordnung (EU) 2019/1150). Schlägt der Fachbetrieb im Einzelfall eine Mediation vor, prüft der Betreiber den Vorschlag wohlwollend. Der Weg zu den Gerichten bleibt beiden Seiten jederzeit offen.
Teil B — Bedingungen für Nutzer
§ 16 Nutzung der Plattform
(1) Das Einstellen einer Anfrage und das Einholen von Angeboten sind für Nutzer unentgeltlich. Das gilt auch, wenn ein Auftrag zustande kommt. Die Provision nach § 7 zahlt allein der Fachbetrieb.
(2) Mit dem Einstellen einer Anfrage kommt zwischen dem Nutzer und dem Betreiber ein unentgeltlicher Vertrag über die Vermittlung eines Fachbetriebs zustande. Ein Vertrag über die Bestattungs- oder Trauerdienstleistung selbst kommt ausschließlich zwischen Nutzer und Fachbetrieb zustande. Der Betreiber vermittelt keine Versicherungen (§ 3 Abs. 3).
(3) Nach der Prüfung gibt der Betreiber die Anfrage exklusiv an genau einen Fachbetrieb weiter: an den vom Nutzer gewählten oder an den nach § 5 Abs. 2 ausgewählten. Dieser erhält dabei auch die Kontaktdaten des Nutzers, um Rückfragen zu klären und ein Angebot abzugeben. Er hat hierfür 24 Stunden Zeit. Ist der Sterbefall bereits eingetreten, sind es 6 Stunden. Der Betreiber kann nicht zusichern, dass sich der Fachbetrieb innerhalb dieser Zeit meldet. Bleibt ein Angebot aus, erfährt der Nutzer das, und der Betreiber gibt die Anfrage automatisch an den nächsten Fachbetrieb weiter, sofern der Nutzer dem im Anfrageformular zugestimmt hat; andernfalls auf Klick des Nutzers („Weiteres Angebot einholen“).
(4) Der Nutzer kann ein Angebot annehmen, ablehnen oder bis zu 30 Tage beiseitelegen. Nach 14 Tagen erinnert ihn der Betreiber. Nach 30 Tagen gilt das Angebot als abgelehnt. Lehnt der Nutzer ab oder kommt kein Angebot, gibt der Betreiber die Anfrage automatisch an den nächsten Fachbetrieb weiter, sofern der Nutzer dem im Anfrageformular zugestimmt hat; andernfalls auf Klick des Nutzers („Weiteres Angebot einholen“). Die Anfrage liegt immer nur bei einem Fachbetrieb, bis einer annimmt oder der Nutzer sie zurückzieht, soweit ein weiterer passender Fachbetrieb zur Verfügung steht.
(5) Angebote von Fachbetrieben sind unverbindlich, bis der Nutzer sie annimmt. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen.
(6) Der Nutzer sichert zu, dass er zur Beauftragung der Leistung berechtigt ist und die eingestellten Angaben zutreffend sind.
(7) Nach der Annahme eines Angebots kann der Nutzer dem Betreiber den Auftragstermin nennen. Der Betreiber fragt den Nutzer später per E-Mail, ob der Auftrag ausgeführt wurde. Der Nutzer muss darauf nicht antworten. Für ihn entstehen in keinem Fall Kosten.
(8) Der Nutzer kann seine Anfrage bis zur Annahme eines Angebots jederzeit zurückziehen. Näheres steht in der Widerrufsbelehrung, Ziffer 1.
§ 17 Inhalte des Nutzers
(1) Der Nutzer räumt dem Betreiber das einfache, räumlich unbeschränkte und auf die Dauer der Vermittlung befristete Recht ein, die eingestellten Fotos, Videoaufnahmen, Dokumente und Beschreibungen zum Zweck der Vermittlung zu speichern und dem jeweils zugewiesenen Fachbetrieb zugänglich zu machen. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere zu Werbezwecken, erfolgt nicht.
(2) Der Nutzer stellt sicher, dass die eingestellten Aufnahmen keine Rechte Dritter verletzen. Es dürfen insbesondere keine Personen erkennbar abgebildet werden, die der Aufnahme nicht zugestimmt haben, und keine Dokumente oder Gegenstände, aus denen sich personenbezogene Daten Dritter ergeben, soweit sie für die Anfrage nicht erforderlich sind.
(3) Der Betreiber kann Inhalte entfernen, die gegen Absatz 2 verstoßen oder rechtswidrig sind.
§ 18 Widerrufsrecht
Die Vermittlung durch den Betreiber ist für Nutzer unentgeltlich. Der Nutzer kann seine Anfrage jederzeit zurückziehen. Ob ihm für den Vertrag mit einem Fachbetrieb ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, richtet sich nach diesem Vertrag. Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
Teil C — Gemeinsame Bestimmungen
§ 19 Angebotsdokumente und Aufbewahrung
(1) Zu jedem Angebot erzeugt die Plattform ein Angebotsdokument im PDF-Format oder nimmt ein vom Fachbetrieb hochgeladenes Dokument auf. Nutzer und Fachbetrieb können es im jeweiligen Konto abrufen.
(2) Mit der Annahme eines Angebots speichert der Betreiber zusätzlich eine unveränderliche Kopie des Angebotsinhalts zum Zeitpunkt der Annahme. Sie dient als Nachweis darüber, worauf sich die Beteiligten geeinigt haben, und als Grundlage der Provisionsabrechnung nach § 7. Sie wird nach der Annahme nicht mehr verändert, auch wenn der Fachbetrieb das Angebot später anpasst.
(3) Angebotsdokumente und Kopien nach Absatz 2 werden drei Jahre ab dem Schluss des Jahres aufbewahrt, in dem das Angebot angenommen oder abgelehnt wurde oder seine Gültigkeit abgelaufen ist. Danach werden sie gelöscht. Soweit sie Grundlage einer Rechnung des Betreibers sind, gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO und § 257 HGB.
(4) Fotos, Videoaufnahmen und Dokumente einer Anfrage werden hiervon nicht erfasst. Für sie gelten § 17 und die Datenschutzerklärung.
§ 20 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für die Leistungen der Fachbetriebe ist allein der jeweilige Fachbetrieb verantwortlich. Das betrifft insbesondere dessen Qualifikation, Zuverlässigkeit, Preisangaben, Erreichbarkeit innerhalb der Fristen nach § 6 Abs. 2 und die ordnungsgemäße Durchführung der Leistung. Ansprüche hieraus sind gegenüber dem Fachbetrieb geltend zu machen. Die Haftung des Betreibers für eigenes Verschulden nach den Absätzen 1 und 2 bleibt unberührt.
(5) Für die Richtigkeit der von Nutzern eingestellten Angaben und für Inhalte aus externen Quellen im Verzeichnis haftet der Betreiber nur nach den Absätzen 1 und 2.
§ 21 Änderung dieser AGB
(1) Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Änderung der Rechtslage oder der Leistungen der Plattform, und die Änderung den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligt.
(2) Fachbetrieben teilt der Betreiber Änderungen mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Erfordert eine Änderung beim Fachbetrieb umfangreiche technische oder geschäftliche Anpassungen, gewährt der Betreiber eine angemessen längere Frist. Der Fachbetrieb kann den Vertrag nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung wirksam. Kündigt er nicht, gelten die geänderten AGB ab ihrem Inkrafttreten. Auf diese Folge und auf das Kündigungsrecht weist der Betreiber in der Mitteilung besonders hin. Der Fachbetrieb kann auf die Einhaltung der Frist durch eine ausdrückliche Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung verzichten, etwa indem er nach Zugang der Mitteilung ein neues Angebot über die Plattform abgibt.
(3) Eine Erhöhung der Provision oder ein neues Entgelt gilt nur für Anfragen, die dem Fachbetrieb nach dem Inkrafttreten der Änderung zugewiesen werden. Rückwirkende Änderungen nimmt der Betreiber nicht vor, es sei denn, er ist dazu gesetzlich oder behördlich verpflichtet oder die Änderung ist für die Fachbetriebe vorteilhaft.
(4) Für Nutzer gelten Änderungen nur für Anfragen, die nach dem Inkrafttreten der Änderung eingestellt werden. Laufende Anfragen werden nach der bei ihrer Einstellung geltenden Fassung abgewickelt.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
(3) Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.