Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Demen

Bestatter und Trauerdienste in Demen – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

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Ortsteile und Ortslagen von Demen

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 3 Ortsteile von Demen (Venzkow, Kobande, Buerbeck). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

Demen auf einen Blick

PLZ
19089
Kreis
Ludwigslust-Parchim
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Einwohner
1.217
Ortsteile
3

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Bestattungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Die Bestattung soll spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 24 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig – das gilt nur, wenn es um eine Erdbestattung geht.

Bestattungsgesetz M-V, § 11 Abs. 2 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Demen

🌞Bestattung5 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge5 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz6 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Mecklenburg-Vorpommern

Was eine Bestattung in Mecklenburg-Vorpommern kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Demen (19089) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Demen

Stirbt in Demen ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.

Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.

Was zuerst zu tun ist

Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Von dort kommen die Sterbeurkunden.

Lassen Sie sich gleich mehrere Ausfertigungen geben. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.

Die Frist bis zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, und die Fristen weichen voneinander ab. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Demen kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.

Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen

Am verbreitetsten sind nach wie vor Erd- und Feuerbestattung. Die Erdbestattung setzt den Sarg bei, in der Regel im Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. In Frage kommen das Urnengrab, das Kolumbarium, der Bestattungswald oder die See. Waldfriedhöfe und Seebestattungen fragen immer mehr Menschen nach, häufig genau deshalb: es bleibt keine Grabpflege.

Ein Punkt überrascht viele: In Deutschland gilt weitgehend der Friedhofszwang. Die Urne gehört mit wenigen Ausnahmen auf einen Friedhof oder eine dafür zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Drei verschiedene Empfänger stellen Ihnen Rechnungen: das Bestattungshaus, die Kommune für die Grabstelle, und Steinmetz beziehungsweise Redner und Floristik.

Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Sie stehen in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Bestehen Sie auf einer Aufstellung nach Posten. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — erst dann sind zwei Angebote überhaupt vergleichbar. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Häufig stellt die Kommune ihre Gebühren direkt in Rechnung.

Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Was nach der Beisetzung folgt

Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.

Wer in Demen arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Damit fällt ein Entwurf nicht nachträglich durch. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Für die Dauergrabpflege hinterlegen Sie den Betrag einmalig, verwaltet wird er treuhänderisch. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.

Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Bepflanzung, Gießen, Schnitt und Winterabdeckung sind nicht überall dasselbe.

Vorsorgen, solange man selbst entscheidet

Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Warum sich ein Vergleich lohnt

Zwischen zwei Angeboten am selben Ort liegen häufig große Unterschiede, obwohl der Leistungsumfang derselbe ist. Dahinter steckt selten Absicht. Viele nehmen den erstbesten Betrieb, ein Vergleich findet schlicht nicht statt.

Genau dafür ist diese Seite da. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.

Betriebe in Demen und Umgebung

11 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

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