Ralf Bohnhoff Steinmetz- und Steinbildhauermeister
Nicht bestätigter EintragMecklenburgring 15 19406 Sternberg · Steinmetz
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Bestattungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Die Bestattung soll spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 24 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig – das gilt nur, wenn es um eine Erdbestattung geht.
Bestattungsgesetz M-V, § 11 Abs. 2 · Stand 01.10.2026
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