Sozialbestattung: Wenn das Geld nicht reicht
Kurz gesagt: Können Sie die Bestattung nicht bezahlen, übernimmt das Sozialamt die erforderlichen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung (§ 74 SGB XII). Fragen Sie beim Sozialamt nach, bevor Sie den Bestatter beauftragen — der Antrag ist aber auch nachträglich möglich.
Erstes Angebot einholenDer Anspruch: § 74 SGB XII
Das Gesetz ist eindeutig: „Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." (§ 74 SGB XII). Verpflichtet sind zuerst die Erben, daneben die bestattungspflichtigen Angehörigen nach Landesrecht. Ob die Kostentragung zumutbar ist, entscheidet das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen; maßgeblich sind Nachlass sowie Einkommen und Vermögen der Verpflichteten (Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII). Kommt das Amt zu dem Ergebnis, dass die Zahlung nicht zumutbar ist, besteht ein Rechtsanspruch auf Übernahme. Auch persönliche Umstände können zählen, etwa nachweisbare schwere Verfehlungen der verstorbenen Person; fehlender Kontakt allein genügt nicht (betanet, Stand der Seite 03.12.2025, gelesen 17.10.2026). Der Verstorbene musste zu Lebzeiten kein Sozialhilfeempfänger sein.
Wer zuerst zahlen muss, Erben, bestattungspflichtige Angehörige und der Fall des ausgeschlagenen Erbes, steht im Ratgeber Wer zahlt die Beerdigung?
Was übernommen wird — und was nicht
| Übernommen | Nicht übernommen |
|---|---|
| Leichenschau und Sterbeurkunden · einfacher Sarg mit einfachem Blumenschmuck · Vorbereitung und Aufbahrung · einfache Dekoration, Orgelspiel, Trauerredner oder Geistlicher bei der Trauerfeier · Einäscherung und einfache Urne · Überführung zum Friedhof · Öffnen und Schließen des Grabes · Reihengrab oder günstiger · Holzkreuz mit Namen · Erstbepflanzung · Friedhofs- und Bestattungsgebühren | Trauerfeier im Anschluss an die Beisetzung · Trauerkleidung · Todesanzeigen · Danksagungen · Dauergrabpflege · Überführung an einen anderen Ort (nur in begründeten Ausnahmen) |
Quelle: betanet, „Bestattungskosten Sozialhilfe“, Stand der Seite 03.12.2025, gelesen 17.10.2026. Im Einzelfall entscheidet das Sozialamt.
Der Rahmen ist die würdige, ortsübliche Bestattung — meist ein Reihen- oder Urnengrab mit schlichter Beisetzung. Die Beisetzung in einem vorhandenen Wahlgrab wird meist nur übernommen, wenn sie nicht teurer ist als im Reihengrab; eine Seebestattung ist möglich, wenn sie nicht teurer ist als die ortsübliche einfache Bestattung (betanet, 17.10.2026).
So gehen Sie vor
- Antrag vor der Beauftragung: erst beim Sozialamt nachfragen. Welche Kosten das Amt übernimmt, sollten Sie vor der Beauftragung des Bestatters erfragen. Der Antrag selbst kann anders als bei vielen Sozialleistungen auch nach der Bestattung gestellt werden; die vorherige Kontaktaufnahme wird dennoch empfohlen (betanet, 17.10.2026). Zuständig ist der Sozialhilfeträger, der bis zum Tod geleistet hat, sonst der am Sterbeort (§ 98 Abs. 3 SGB XII).
- Dem Bestatter sagen, dass eine Sozialbestattung beantragt wird und den kompletten Endpreis schriftlich erfragen. Eine Kostenzusage vorab mit Direktabrechnung ist möglich, scheitert in der Praxis aber oft an der Zeit — rechnen Sie damit, zunächst selbst in Vorleistung zu gehen oder die Rechnung mit dem Amt zu klären.
- Antrag stellen: Das Formular gibt es beim Sozialamt, oft auch online. Üblich sind Sterbeurkunde, Rentenbescheid des Verstorbenen (falls vorhanden), Nachweis des Nachlasses (auch Sterbegeld- oder Lebensversicherungen), Einkommensnachweise, lückenlose Kontoauszüge der letzten 3 Monate und, falls vorhanden, die Rechnung des Bestatters (betanet, 17.10.2026). Genau welche Unterlagen verlangt werden, steht im Antrag Ihres Amts.
- Bescheid prüfen, bei Ablehnung Widerspruch. Ob zumutbar, ist eine Einzelfallprüfung nach Ermessen. Frist und Form des Widerspruchs stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids; bei Zweifeln hilft eine Sozialberatung.
- Erbe prüfen: Nach Bekanntwerden des Erbfalls bleiben 6 Wochen, um zu entscheiden, ob Sie das Erbe ausschlagen oder annehmen (betanet, 17.10.2026). Nimmt jemand das Erbe an, kann das Sozialamt die Bestattungskosten damit verrechnen.
Würde ist keine Preisfrage
Eine Sozialbestattung ist eine vollwertige Bestattung mit Beisetzung und einem Ort zum Erinnern. Ein genauer Blick auf das Angebot lohnt trotzdem, weil das Amt nur die erforderlichen Kosten erstattet: Lassen Sie sich den Endpreis nennen und nennen Sie bei der Anfrage das Stichwort Sozialbestattung. Was eine Bestattung regulär kostet, zeigt der Kostenrechner. Die ersten Schritte im Sterbefall ordnet der Leitfaden Todesfall — was tun?
Quellen (gelesen 17.10.2026): § 74 SGB XII, betanet: Bestattungskosten Sozialhilfe. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen zur Sozialbestattung
Wer hat Anspruch auf eine Sozialbestattung?
Wer zur Bestattung verpflichtet ist (z. B. Erben, nach Landesrecht bestattungspflichtige Angehörige) und wem die Kostentragung nicht zugemutet werden kann, etwa weil Nachlass und eigenes Einkommen und Vermögen nicht reichen. Grundlage ist § 74 SGB XII; ob es zumutbar ist, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall.
Was übernimmt das Sozialamt?
Die erforderlichen Kosten einer würdigen, ortsüblichen Bestattung: Leichenschau, einfacher Sarg, Einäscherung und einfache Urne, Überführung zum Friedhof, Reihengrab oder günstiger, Friedhofs- und Bestattungsgebühren, einfache Dekoration und Redner bei der Trauerfeier. Nicht übernommen werden laut betanet (17.10.2026) eine Trauerfeier im Anschluss an die Beisetzung, Trauerkleidung, Todesanzeigen, Danksagungen und Dauergrabpflege.
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Nein, der Antrag kann auch nach der Bestattung gestellt werden. Empfohlen ist aber, vor der Beauftragung des Bestatters beim Sozialamt zu erfragen, welche Kosten übernommen werden (betanet, Stand 03.12.2025, gelesen 17.10.2026). Sagen Sie dem Bestatter, dass eine Sozialbestattung beantragt wird.
Welches Sozialamt ist zuständig?
Hat der Verstorbene Sozialhilfe bezogen, der Träger, der bis zum Tod geleistet hat; sonst der Träger am Sterbeort (§ 98 Abs. 3 SGB XII). Im Zweifel fragen Sie zuerst beim Sozialamt des Sterbeorts nach.
Zahlt das Sozialamt die Bestattungskosten direkt an den Bestatter?
Möglich ist eine Kostenzusage vorab mit Direktabrechnung, in der Praxis scheitert sie laut betanet (17.10.2026) aber oft aus Zeitgründen. Klären Sie mit dem Bestatter vorab, wie die Rechnung bis zur Entscheidung des Amts behandelt wird.
Ich habe das Erbe ausgeschlagen — muss ich trotzdem zahlen?
Die Ausschlagung befreit nicht von der Bestattungspflicht nach Landesrecht. Als bestattungspflichtige Person können Sie herangezogen werden; ist Ihnen die Kostentragung nicht zumutbar, kann das Sozialamt nach § 74 SGB XII übernehmen. Mehr dazu im Ratgeber „Wer zahlt die Beerdigung?“.
Was ist eine ordnungsbehördliche Bestattung?
Sie findet statt, wenn keine Angehörigen vorhanden oder auffindbar sind oder sie sich weigern, eine Bestattung zu beauftragen („Bestattung von Amts wegen“). Das Ordnungsamt trägt die Kosten einer einfachen Bestattung zunächst und kann sie danach von Angehörigen oder Erben zurückfordern, falls diese ermittelt werden (betanet, 17.10.2026).
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