Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Zülpich
Bestatter und Trauerdienste in Zülpich – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Zülpich
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 27 Ortsteile von Zülpich , darunter Nemmenich, Hoven, Lövenich, Floren, Lüssem. Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 53909 · 1,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Natursteinwelten (1,7 km)
- · 53909 · 1,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungeshaus Ernst (0,6 km)
- · 53909 · 1,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Lehser Bestattungen Zülpich (2,1 km)
- · 53909 · 1,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Lehser Bestattungen Zülpich (1,7 km)
- · 53909 · 2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Natursteinwelten (1,9 km)
- · 53909 · 2,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Lehser Bestattungen Zülpich (3 km)
- · 53909 · 2,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Martin Grabowski Steinrestaurator (3,2 km)
- · 53909 · 2,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Lehser Bestattungen Zülpich (2,5 km)
- · 53909 · 3,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Natursteinhandel Reinstein GmbH (1,3 km)
- · 53909 · 3,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Marmor Langhammer (1,9 km)
- · 53909 · 3,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Lehser Bestattungen Zülpich (3 km)
- · 53909 · 3,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Sievernich (2 km)
- · 53909 · 3,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Ulrich Heymann (2,1 km)
- · 53909 · 3,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungeshaus Ernst (2,8 km)
- · 53909 · 3,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Martin Grabowski Steinrestaurator (4,3 km)
- · 53909 · 4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Martin Grabowski Steinrestaurator (2,2 km)
- · 53909 · 4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Sievernich (2,7 km)
- · 53909 · 4,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungeshaus Ernst (3,1 km)
- · 53909 · 4,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Ulrich Heymann (1,9 km)
- · 53909 · 4,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Lehser Bestattungen Zülpich (4,8 km)
- · 53909 · 5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Lehser Bestattungen Zülpich (5,3 km)
- · 53909 · 5,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Ulrich Heymann (1,5 km)
- · 53909 · 5,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Lehser Bestattungen Zülpich (5,3 km)
- · 53909 · 6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungeshaus Ernst (5,2 km)
- · 53909 · 6,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Ulrich Heymann (2,4 km)
- · 53909 · 7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Natursteinhandel Reinstein GmbH (5,6 km)
- · 53909 · 7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Natursteinhandel Reinstein GmbH (5,6 km)
Zülpich auf einen Blick
- PLZ
- 53909
- Kreis
- Euskirchen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Einwohner
- 21.780
- Ortsteile
- 27
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Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen
Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 24 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig – das gilt nur, wenn es um eine Erdbestattung geht.
Bestattungsgesetz NRW, § 13 Abs. 2 und 3 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Zülpich
🌞Bestattung62 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge62 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz23 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Nordrhein-Westfalen
Was eine Bestattung in Nordrhein-Westfalen kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Zülpich (53909) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestatter, Steinmetze und Grabpflege in Zülpich
Stirbt in Zülpich ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Vergleichsanrufe zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt bleiben Ihnen damit erspart.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall
Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und schreibt die Todesbescheinigung. Mit diesem Papier, dem Personalausweis und je nach Familienstand der Heirats- oder Geburtsurkunde geht es zum Standesamt. Von dort kommen die Sterbeurkunden.
Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.
Die Frist bis zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz von Nordrhein-Westfalen. Das Bestattungsrecht liegt bei den Ländern, weshalb sich die Fristen von Land zu Land unterscheiden. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Der örtliche Bestatter kennt beides: die Landesfrist und die Satzung des Friedhofs.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Die Erdbestattung setzt den Sarg bei, in der Regel im Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.
Ein Punkt überrascht viele: In Deutschland gilt weitgehend der Friedhofszwang. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.
Die Kosten und was sie treibt
Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Bestattungskosten führt in Deutschland niemand. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Festgelegt werden sie von jeder Gemeinde selbst, in der eigenen Satzung. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Überführung, Sarg beziehungsweise Urne, Formalitäten, Trauerfeier und Gebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach
Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Welche Maße, Materialien und Formen zulässig sind, steht in der Friedhofssatzung. Von Friedhof zu Friedhof weichen diese Vorgaben deutlich ab.
Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Das ist vor allem dann der übliche Weg, wenn die Angehörigen weit entfernt wohnen.
Klären Sie, welche Arbeiten der Vertrag abdeckt. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.
Bestattungsvorsorge: was sie bringt
Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. Das Testament ist dafür der falsche Ort. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält Wünsche und Preise fest. Eingezahltes gehört treuhänderisch verwaltet und nicht auf das Geschäftskonto des Unternehmens. So ist es auch dann noch da, wenn der Betrieb aufgibt — fragen Sie ausdrücklich danach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Woran Sie ein gutes Angebot erkennen
Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Dahinter steckt selten Absicht. Viele nehmen den erstbesten Betrieb, ein Vergleich findet schlicht nicht statt.
Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
Betriebe in Zülpich und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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