Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg
Bestatter und Trauerdienste in Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Die Ortsteile von Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 23 Ortsteile von Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg , darunter Herbringhausen, Kemna, Laaken, Beyenburg, Trotzhaus. Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 42399 · 1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SpieckerDietz Bestattung und Begleitung Inh. Annette Dietz (2,3 km)
- · 42399 · 1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SpieckerDietz Bestattung und Begleitung Inh. Annette Dietz (2,1 km)
- · 42289 · 1,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Wehn (2,4 km)
- · 42399 · 1,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SpieckerDietz Bestattung und Begleitung Inh. Annette Dietz (0 km)
- · 42275 · 1,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Ernst Bestattungen GmbH (3,1 km)
- · 42275 · 2,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Ernst Bestattungen GmbH (3,1 km)
- · 42369 · 2,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Ernst Bestattungen GmbH (2,9 km)
- · 42275 · 2,3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Ernst Bestattungen GmbH (3,4 km)
- · 42399 · 2,3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SpieckerDietz Bestattung und Begleitung Inh. Annette Dietz (0,7 km)
- · 42369 · 2,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Ernst Bestattungen GmbH (2,9 km)
- · 42369 · 2,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Ernst Bestattungen GmbH (2,5 km)
- · 42369 · 2,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Ernst Bestattungen GmbH (2,4 km)
- · 42399 · 2,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SpieckerDietz Bestattung und Begleitung Inh. Annette Dietz (1,6 km)
- · 42399 · 2,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SpieckerDietz Bestattung und Begleitung Inh. Annette Dietz (2,4 km)
- · 42399 · 2,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SpieckerDietz Bestattung und Begleitung Inh. Annette Dietz (1,5 km)
- · 42399 · 3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SpieckerDietz Bestattung und Begleitung Inh. Annette Dietz (2 km)
- · 42399 · 3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Beerdigungsinstitut S. Stemplewski (2,9 km)
- · 42275 · 3,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Beerdigungsinstitut S. Stemplewski (3,2 km)
- · 42275 · 3,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Beerdigungsinstitut S. Stemplewski (2,9 km)
- · 42289 · 3,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Wehn (0 km)
- · 42275 · 4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Hundhausen gbR-Grabmale (3 km)
- · 42275 · 4,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Hundhausen gbR-Grabmale (3,2 km)
- · 42289 · 4,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Steinmetz Grabsteine (1 km)
Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg auf einen Blick
- PLZ
- 42275
- Stadt
- Wuppertal
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Ortsteile
- 23
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Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen
Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 24 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig – das gilt nur, wenn es um eine Erdbestattung geht.
Bestattungsgesetz NRW, § 13 Abs. 2 und 3 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg
🌞Bestattung152 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge152 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz36 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Nordrhein-Westfalen
Was eine Bestattung in Nordrhein-Westfalen kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg (42275) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestatter, Steinmetze und Grabpflege in Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg
Steht in Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg eine Bestattung an, drängt die Zeit — und zwar in einer Woche, in der niemand Entscheidungen treffen möchte. Erd- oder Feuerbestattung, Grab, Feier, Grabmal — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. Sie sparen sich das Abtelefonieren in einer Lage, in der dafür niemand den Kopf hat.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall
Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Anschließend gibt das Standesamt die Sterbeurkunden aus.
Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.
Bis wann bestattet werden muss, steht im Bestattungsgesetz von Nordrhein-Westfalen. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Der örtliche Bestatter kennt beides: die Landesfrist und die Satzung des Friedhofs.
Welche Bestattungsarten möglich sind
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg beigesetzt, meist im Reihen- oder Wahlgrab. Die Dauer der Ruhezeit steht in der Satzung des Friedhofs. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Bei der Feuerbestattung wird anschließend die Urne beigesetzt. In Frage kommen das Urnengrab, das Kolumbarium, der Bestattungswald oder die See. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.
Was oft nicht bekannt ist: Asche darf in Deutschland grundsätzlich nicht mit nach Hause. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Wie weit die Ausnahmen reichen, ist von Land zu Land verschieden — klären Sie das, bevor Entscheidungen fallen. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Ob Reihen- oder Wahlgrab, ist keine reine Geschmacksfrage. Nur beim Wahlgrab lässt sich die Liegezeit verlängern, das Reihengrab läuft mit der Ruhefrist aus.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Bestattungskosten führt in Deutschland niemand. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Festgelegt werden sie von jeder Gemeinde selbst, in der eigenen Satzung. Die Spanne von Ort zu Ort ist beträchtlich. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Überführung, Sarg beziehungsweise Urne, Formalitäten, Trauerfeier und Gebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.
Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach
Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Größe, Material und Gestaltung gibt die Satzung des Friedhofs vor. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.
Ein Steinmetz aus der Gegend kennt die Auflagen der hiesigen Friedhöfe. Damit fällt ein Entwurf nicht nachträglich durch. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Die Dauergrabpflege wird einmal beglichen und treuhänderisch verwaltet. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.
Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.
Vorsorge zu Lebzeiten
Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Woran Sie ein gutes Angebot erkennen
Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Das liegt meist nicht an unlauteren Absichten. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.
Genau dafür ist diese Seite da. Sie fragen einmal an, erhalten ein erstes Angebot und entscheiden in Ruhe, ob Sie ein weiteres einholen. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
Betriebe in Wuppertal-Langerfeld-Beyenburg und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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