Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Unterpleichfeld

Bestatter und Trauerdienste in Unterpleichfeld – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

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Ortsteile und Ortslagen von Unterpleichfeld

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 3 Ortsteile von Unterpleichfeld (Burggrumbach, Rupprechtshausen, Hilpertshausen). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

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Unterpleichfeld auf einen Blick

PLZ
97294
Kreis
Würzburg
Bundesland
Bayern
Einwohner
3.132
Ortsteile
3

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Bestattungsrecht in Bayern

Die Bestattung muss spätestens 8 Tage nach dem Tod erfolgen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.

Bestattungsverordnung, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Unterpleichfeld

🌞Bestattung13 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge13 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz17 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Bayern

Was eine Bestattung in Bayern kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Unterpleichfeld (97294) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Unterpleichfeld

Stirbt in Unterpleichfeld ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Erd- oder Feuerbestattung, Grab, Feier, Grabmal — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.

Über bestattung-vergleichen.de beschreiben Sie Ihre Lage ein einziges Mal und erhalten ein erstes Angebot von einem Bestatter aus der Umgebung. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.

Was in den ersten Tagen ansteht

Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.

Nehmen Sie mehr Ausfertigungen mit, als Sie zu brauchen glauben. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.

Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Bayern selbst. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Unterpleichfeld kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.

Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen

Zur Wahl stehen zunächst Erdbestattung und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg beigesetzt, meist im Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Bei der Feuerbestattung wird anschließend die Urne beigesetzt. Möglich sind Urnengrab, Urnenwand, Baumbestattung oder Seebestattung. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.

Ein Punkt überrascht viele: In Deutschland gilt weitgehend der Friedhofszwang. Die Urne gehört mit wenigen Ausnahmen auf einen Friedhof oder eine dafür zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Auch die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab hat Folgen. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.

Was eine Bestattung in Unterpleichfeld kostet

Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.

Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Überführung, Sarg beziehungsweise Urne, Formalitäten, Trauerfeier und Gebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.

Was viele nicht mehr wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Kann dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach

Der Stein wird üblicherweise erst Monate nach der Beisetzung gesetzt, weil sich die Grabstelle setzen muss. Größe, Material und Gestaltung gibt die Satzung des Friedhofs vor. Die Vorgaben unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof erheblich.

Ein Steinmetz aus der Gegend kennt die Auflagen der hiesigen Friedhöfe. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Dass der Stein sicher steht, verantwortet der Nutzungsberechtigte. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Die Dauergrabpflege wird einmal beglichen und treuhänderisch verwaltet. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.

Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.

Vorsorgen, solange man selbst entscheidet

Wer festlegen will, wie die eigene Bestattung aussieht, schreibt eine Bestattungsverfügung. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Eröffnet wird es üblicherweise zu spät. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Was Sie im Voraus zahlen, sollte auf einem Treuhandkonto liegen und nicht beim Betrieb selbst. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Warum sich ein Vergleich lohnt

Zwischen zwei Angeboten am selben Ort liegen häufig große Unterschiede, obwohl der Leistungsumfang derselbe ist. Der Grund ist selten böser Wille. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.

Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Sie fragen einmal an, erhalten ein erstes Angebot und entscheiden in Ruhe, ob Sie ein weiteres einholen. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.

Betriebe in Unterpleichfeld und Umgebung

18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

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