Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Sulzbach (Rhein-Lahn-Kreis)
Bestatter und Trauerdienste in Sulzbach – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Sulzbach
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die Ortslage von Sulzbach (Buchholz). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 56379 · Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungshaus Helmut Bläsche Inh. Martina Engel (4,1 km)
Sulzbach auf einen Blick
- PLZ
- 56379
- Kreis
- Rhein-Lahn-Kreis
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Einwohner
- 187
- Ortsteile
- 1
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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Sulzbach
🌞Bestattung23 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge23 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz8 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Rheinland-Pfalz
Was eine Bestattung in Rheinland-Pfalz kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Sulzbach (56379) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Sulzbach
Stirbt in Sulzbach ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Erd- oder Feuerbestattung, Grab, Feier, Grabmal — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.
Über bestattung-vergleichen.de beschreiben Sie Ihre Lage ein einziges Mal und erhalten ein erstes Angebot von einem Bestatter aus der Umgebung. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.
Was zuerst zu tun ist
Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Mit diesem Papier, dem Personalausweis und je nach Familienstand der Heirats- oder Geburtsurkunde geht es zum Standesamt. Von dort kommen die Sterbeurkunden.
Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.
Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Rheinland-Pfalz selbst. Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, und die Fristen weichen voneinander ab. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Wer in Sulzbach arbeitet, kennt die Frist ebenso wie die örtliche Friedhofssatzung.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Die Erdbestattung setzt den Sarg bei, in der Regel im Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. Möglich sind Urnengrab, Urnenwand, Baumbestattung oder Seebestattung. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Die Urne gehört mit wenigen Ausnahmen auf einen Friedhof oder eine dafür zugelassene Fläche. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Nur beim Wahlgrab lässt sich die Liegezeit verlängern, das Reihengrab läuft mit der Ruhefrist aus.
Die Kosten und was sie treibt
Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Drei verschiedene Empfänger stellen Ihnen Rechnungen: das Bestattungshaus, die Kommune für die Grabstelle, und Steinmetz beziehungsweise Redner und Floristik.
Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Festgelegt werden sie von jeder Gemeinde selbst, in der eigenen Satzung. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier, Gebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Ist die Kostentragung dem Verpflichteten nicht zumutbar, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Grabmal und Grabpflege in Sulzbach
Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.
Wer in Sulzbach arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Damit fällt ein Entwurf nicht nachträglich durch. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Die Pflege bleibt bei Ihnen oder geht an eine Friedhofsgärtnerei. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.
Klären Sie, welche Arbeiten der Vertrag abdeckt. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.
Bestattungsvorsorge: was sie bringt
Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält Wünsche und Preise fest. Was Sie im Voraus zahlen, sollte auf einem Treuhandkonto liegen und nicht beim Betrieb selbst. Nur so übersteht es die Insolvenz des Betriebs, deshalb sollten Sie das ansprechen. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Bestatter in Sulzbach vergleichen
Zwischen zwei Angeboten am selben Ort liegen häufig große Unterschiede, obwohl der Leistungsumfang derselbe ist. Dahinter steckt selten Absicht. Viele nehmen den erstbesten Betrieb, ein Vergleich findet schlicht nicht statt.
Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Die Einträge weiter unten kommen aus öffentlichen Quellen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
Betriebe in Sulzbach und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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