Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Steinfeld (Kreis Südliche Weinstraße)
Bestatter und Trauerdienste in Steinfeld – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Steinfeld
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 2 Ortsteile von Steinfeld (Kleinsteinfeld, Bahnhof Schaidt). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 76889 · Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Duchmann (6,1 km)
- · 76889 · 1,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen Duchmann (7,2 km)
Steinfeld auf einen Blick
- PLZ
- 76889
- Kreis
- Südliche Weinstraße
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Einwohner
- 1.844
- Ortsteile
- 2
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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Steinfeld
🌞Bestattung30 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge30 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz10 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Rheinland-Pfalz
Was eine Bestattung in Rheinland-Pfalz kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Steinfeld (76889) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Steinfeld
Wer in Steinfeld einen Trauerfall zu regeln hat, steht binnen weniger Tage vor Entscheidungen, auf die niemand vorbereitet ist. Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier — alles zugleich, und alles kostet Geld.
Auf bestattung-vergleichen.de genügt eine Beschreibung. Ihre Anfrage geht dann exklusiv an einen Bestatter aus Steinfeld und Umgebung, der Ihnen ein konkretes Angebot schickt. Es kostet Sie nichts, und Sie entscheiden in Ruhe. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall
Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.
Lassen Sie sich gleich mehrere Ausfertigungen geben. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.
Bis wann bestattet werden muss, steht im Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Steinfeld kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.
Die Wahl der Bestattungsart
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Die Erdbestattung setzt den Sarg bei, in der Regel im Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Waldfriedhöfe und Seebestattungen fragen immer mehr Menschen nach, häufig genau deshalb: es bleibt keine Grabpflege.
Ein Punkt überrascht viele: In Deutschland gilt weitgehend der Friedhofszwang. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Ob Reihen- oder Wahlgrab, ist keine reine Geschmacksfrage. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.
Die Kosten und was sie treibt
Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Bestehen Sie auf einer Aufstellung nach Posten. Überführung, Sarg beziehungsweise Urne, Formalitäten, Trauerfeier und Gebühren — erst dann sind zwei Angebote überhaupt vergleichbar. Fragen Sie nach, was das Angebot gerade nicht abdeckt. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach
Der Stein wird üblicherweise erst Monate nach der Beisetzung gesetzt, weil sich die Grabstelle setzen muss. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Die Vorgaben unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof erheblich.
Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Damit fällt ein Entwurf nicht nachträglich durch. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.
Klären Sie, welche Arbeiten der Vertrag abdeckt. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.
Vorsorgen, solange man selbst entscheidet
Wer festlegen will, wie die eigene Bestattung aussieht, schreibt eine Bestattungsverfügung. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Warum sich ein Vergleich lohnt
Zwischen zwei Angeboten am selben Ort liegen häufig große Unterschiede, obwohl der Leistungsumfang derselbe ist. Der Grund ist selten böser Wille. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.
Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Sie vergleichen Profile, Bewertungen und Kosten in Ruhe und holen dann ein erstes Angebot ein. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
Betriebe in Steinfeld und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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