Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Steimel

Bestatter und Trauerdienste in Steimel – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

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Ortsteile und Ortslagen von Steimel

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 3 Ortsteile von Steimel (Sensenbach, Weroth, Alberthofen). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

Steimel auf einen Blick

PLZ
57614
Kreis
Neuwied
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
1.277
Ortsteile
3

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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz

Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.

Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Steimel

🌞Bestattung29 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge29 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz12 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Rheinland-Pfalz

Was eine Bestattung in Rheinland-Pfalz kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Steimel (57614) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Bestatter, Steinmetze und Grabpflege in Steimel

Stirbt in Steimel ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.

Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Es kostet Sie nichts, und Sie entscheiden in Ruhe. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Vergleichsanrufe zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt bleiben Ihnen damit erspart.

Was zuerst zu tun ist

Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und schreibt die Todesbescheinigung. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.

Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Rentenversicherung, Banken und Versicherer wollen jeweils ein eigenes Original. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.

Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Rheinland-Pfalz selbst. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Steimel kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.

Die Wahl der Bestattungsart

Am verbreitetsten sind nach wie vor Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Bei der Feuerbestattung wird anschließend die Urne beigesetzt. In Frage kommen das Urnengrab, das Kolumbarium, der Bestattungswald oder die See. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.

Woraus sich der Preis zusammensetzt

Eine amtliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.

Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Festgelegt werden sie von jeder Gemeinde selbst, in der eigenen Satzung. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Bestehen Sie auf einer Aufstellung nach Posten. Überführung, Sarg beziehungsweise Urne, Formalitäten, Trauerfeier und Gebühren — nur so lässt sich erkennen, wo der Unterschied herkommt. Fragen Sie nach, was das Angebot gerade nicht abdeckt. Häufig stellt die Kommune ihre Gebühren direkt in Rechnung.

Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Kann dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Was nach der Beisetzung folgt

Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Welche Maße, Materialien und Formen zulässig sind, steht in der Friedhofssatzung. Von Friedhof zu Friedhof weichen diese Vorgaben deutlich ab.

Wer in Steimel arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Damit fällt ein Entwurf nicht nachträglich durch. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.

Fragen Sie nach, was genau enthalten ist. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.

Vorsorgen, solange man selbst entscheidet

Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. Das Testament ist dafür der falsche Ort. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält Wünsche und Preise fest. Was Sie im Voraus zahlen, sollte auf einem Treuhandkonto liegen und nicht beim Betrieb selbst. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Bestatter in Steimel vergleichen

Zwischen zwei Angeboten am selben Ort liegen häufig große Unterschiede, obwohl der Leistungsumfang derselbe ist. Das liegt meist nicht an unlauteren Absichten. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.

Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Sie fragen einmal an, erhalten ein erstes Angebot und entscheiden in Ruhe, ob Sie ein weiteres einholen. Was unten steht, ist ein Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Angaben. Ein Verzeichniseintrag allein sagt noch nichts über Preise und Leistungen.

Betriebe in Steimel und Umgebung

18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

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