Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Sörth
Bestatter und Trauerdienste in Sörth – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Sörth auf einen Blick
- PLZ
- 57636
- Kreis
- Altenkirchen (Westerwald)
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Einwohner
- 260
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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Sörth
🌞Bestattung22 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge22 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz16 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Rheinland-Pfalz
Was eine Bestattung in Rheinland-Pfalz kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Sörth (57636) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Was in Sörth im Trauerfall zu regeln ist
Wer in Sörth einen Trauerfall zu regeln hat, steht binnen weniger Tage vor Entscheidungen, auf die niemand vorbereitet ist. Erd- oder Feuerbestattung, Grab, Feier, Grabmal — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. Sie sparen sich das Abtelefonieren in einer Lage, in der dafür niemand den Kopf hat.
Was in den ersten Tagen ansteht
Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Von dort kommen die Sterbeurkunden.
Lassen Sie sich gleich mehrere Ausfertigungen geben. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.
Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Rheinland-Pfalz selbst. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Sörth kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.
Welche Bestattungsarten möglich sind
Am verbreitetsten sind nach wie vor Erd- und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg beigesetzt, meist im Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Nach einer Feuerbestattung folgt die Beisetzung der Urne. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Bestattungskosten führt in Deutschland niemand. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Zu zahlen sind drei Dinge: was der Bestatter berechnet, was die Kommune für das Grab nimmt, und was Trauerfeier und Grabstein kosten.
Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Bestehen Sie auf einer Aufstellung nach Posten. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — erst dann sind zwei Angebote überhaupt vergleichbar. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.
Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Kann dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach
Der Stein wird üblicherweise erst Monate nach der Beisetzung gesetzt, weil sich die Grabstelle setzen muss. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Die Vorgaben unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof erheblich.
Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das erspart Ihnen einen abgelehnten Entwurf. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Die Pflege bleibt bei Ihnen oder geht an eine Friedhofsgärtnerei. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Für die Dauergrabpflege hinterlegen Sie den Betrag einmalig, verwaltet wird er treuhänderisch. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.
Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.
Vorsorgen, solange man selbst entscheidet
Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Eröffnet wird es üblicherweise zu spät. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Was Sie im Voraus zahlen, sollte auf einem Treuhandkonto liegen und nicht beim Betrieb selbst. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Warum sich ein Vergleich lohnt
Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Dahinter steckt selten Absicht. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.
Genau dafür ist diese Seite da. Sie fragen einmal an, erhalten ein erstes Angebot und entscheiden in Ruhe, ob Sie ein weiteres einholen. Die Einträge weiter unten kommen aus öffentlichen Quellen. Ein Verzeichniseintrag allein sagt noch nichts über Preise und Leistungen.
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