Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Schlechtsart

Bestatter und Trauerdienste in Schlechtsart – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

Betriebe werden geladen…

Schlechtsart auf einen Blick

PLZ
98663
Kreis
Hildburghausen
Bundesland
Thüringen
Einwohner
122

Suche verfeinern

Bestattungsrecht in Thüringen

Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen.

Thüringer Bestattungsgesetz, § 17 Abs. 3 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Schlechtsart

🌞Bestattung11 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge11 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz3 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Thüringen

Was eine Bestattung in Thüringen kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Schlechtsart (98663) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Bestatter, Steinmetze und Grabpflege in Schlechtsart

Stirbt in Schlechtsart ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.

Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Sie sparen sich das Abtelefonieren in einer Lage, in der dafür niemand den Kopf hat.

Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Von dort kommen die Sterbeurkunden.

Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.

Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Thüringen selbst. Das Bestattungsrecht liegt bei den Ländern, weshalb sich die Fristen von Land zu Land unterscheiden. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Wer in Schlechtsart arbeitet, kennt die Frist ebenso wie die örtliche Friedhofssatzung.

Die Wahl der Bestattungsart

Am verbreitetsten sind nach wie vor Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Nach einer Feuerbestattung folgt die Beisetzung der Urne. In Frage kommen das Urnengrab, das Kolumbarium, der Bestattungswald oder die See. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.

Was oft nicht bekannt ist: Asche darf in Deutschland grundsätzlich nicht mit nach Hause. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Ob Reihen- oder Wahlgrab, ist keine reine Geschmacksfrage. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.

Was eine Bestattung in Schlechtsart kostet

Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Bestattungskosten führt in Deutschland niemand. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Drei verschiedene Empfänger stellen Ihnen Rechnungen: das Bestattungshaus, die Kommune für die Grabstelle, und Steinmetz beziehungsweise Redner und Floristik.

Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Lassen Sie sich die Posten einzeln aufschlüsseln. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.

Was viele nicht mehr wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Kann dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach

Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Größe, Material und Gestaltung gibt die Satzung des Friedhofs vor. Von Friedhof zu Friedhof weichen diese Vorgaben deutlich ab.

Wer in Schlechtsart arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.

Klären Sie, welche Arbeiten der Vertrag abdeckt. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.

Vorsorge zu Lebzeiten

Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. So ist es auch dann noch da, wenn der Betrieb aufgibt — fragen Sie ausdrücklich danach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Warum sich ein Vergleich lohnt

Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Der Grund ist selten böser Wille. Viele nehmen den erstbesten Betrieb, ein Vergleich findet schlicht nicht statt.

Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Sie vergleichen Profile, Bewertungen und Kosten in Ruhe und holen dann ein erstes Angebot ein. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.

Betriebe in Schlechtsart und Umgebung

14 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

Holen Sie ein erstes Angebot aus Schlechtsart ein.

Kostenlos, unverbindlich und in unter 2 Minuten. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Erstes Angebot einholen