Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Roth (Rhein-Hunsrück-Kreis)
Bestatter und Trauerdienste in Roth – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Roth auf einen Blick
- Kreis
- Rhein-Hunsrück-Kreis
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Einwohner
- 258
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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Roth
🌞Bestattung10 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge10 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz2 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Rheinland-Pfalz
Was eine Bestattung in Rheinland-Pfalz kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Roth und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Was in Roth im Trauerfall zu regeln ist
Stirbt in Roth ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier — jede dieser Fragen hat einen Preis.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall
Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und schreibt die Todesbescheinigung. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Von dort kommen die Sterbeurkunden.
Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.
Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Rheinland-Pfalz selbst. Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, und die Fristen weichen voneinander ab. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Roth kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.
Die Wahl der Bestattungsart
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Bei der Feuerbestattung wird anschließend die Urne beigesetzt. Möglich sind Urnengrab, Urnenwand, Baumbestattung oder Seebestattung. Waldfriedhöfe und Seebestattungen fragen immer mehr Menschen nach, häufig genau deshalb: es bleibt keine Grabpflege.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.
Was eine Bestattung in Roth kostet
Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Der größte Unterschied zwischen zwei Orten liegt meist bei den Gebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — nur so lässt sich erkennen, wo der Unterschied herkommt. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Häufig stellt die Kommune ihre Gebühren direkt in Rechnung.
Was viele nicht mehr wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Grabmal und Grabpflege in Roth
Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.
Ein Steinmetz aus der Gegend kennt die Auflagen der hiesigen Friedhöfe. Damit fällt ein Entwurf nicht nachträglich durch. Dass der Stein sicher steht, verantwortet der Nutzungsberechtigte. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Die Dauergrabpflege wird einmal beglichen und treuhänderisch verwaltet. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.
Klären Sie, welche Arbeiten der Vertrag abdeckt. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.
Vorsorgen, solange man selbst entscheidet
Wer festlegen will, wie die eigene Bestattung aussieht, schreibt eine Bestattungsverfügung. Das Testament ist dafür der falsche Ort. Eröffnet wird es üblicherweise zu spät. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Eingezahltes gehört treuhänderisch verwaltet und nicht auf das Geschäftskonto des Unternehmens. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Warum sich ein Vergleich lohnt
Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Dahinter steckt selten Absicht. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.
Genau dafür ist diese Seite da. Sie vergleichen Profile, Bewertungen und Kosten in Ruhe und holen dann ein erstes Angebot ein. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
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12 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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