Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Rot an der Rot

Bestatter und Trauerdienste in Rot an der Rot – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

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Ortsteile und Ortslagen von Rot an der Rot

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 22 Ortsteile von Rot an der Rot , darunter Spindelwag, Emishalden, Mühlberg, Rot, Murrwangen. Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

Rot an der Rot auf einen Blick

PLZ
88430
Kreis
Biberach
Bundesland
Baden-Württemberg
Einwohner
4.500
Ortsteile
22

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Bestattungsrecht in Baden-Württemberg

Die Bestattung muss spätestens 96 Stunden nach dem Tod erfolgen – das gilt nur, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt ist.

Bestattungsgesetz, § 37 Abs. 1 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Rot an der Rot

🌞Bestattung2 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge2 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz8 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Baden-Württemberg

Was eine Bestattung in Baden-Württemberg kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Rot an der Rot (88430) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Was in Rot an der Rot im Trauerfall zu regeln ist

Stirbt in Rot an der Rot ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — alles zugleich, und alles kostet Geld.

Über bestattung-vergleichen.de beschreiben Sie Ihre Lage ein einziges Mal und erhalten ein erstes Angebot von einem Bestatter aus der Umgebung. Sie zahlen dafür nichts und binden sich an nichts. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.

Was in den ersten Tagen ansteht

Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Von dort kommen die Sterbeurkunden.

Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Rentenversicherung, Banken und Versicherer wollen jeweils ein eigenes Original. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.

Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Baden-Württemberg selbst. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Rot an der Rot kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.

Die Wahl der Bestattungsart

Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Die Dauer der Ruhezeit steht in der Satzung des Friedhofs. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Nach einer Feuerbestattung folgt die Beisetzung der Urne. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Auch die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab hat Folgen. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.

Die Kosten und was sie treibt

Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.

Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Festgelegt werden sie von jeder Gemeinde selbst, in der eigenen Satzung. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Bestehen Sie auf einer Aufstellung nach Posten. Überführung, Sarg beziehungsweise Urne, Formalitäten, Trauerfeier und Gebühren — erst dann sind zwei Angebote überhaupt vergleichbar. Fragen Sie nach, was das Angebot gerade nicht abdeckt. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.

Was viele nicht mehr wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Ist die Kostentragung dem Verpflichteten nicht zumutbar, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Was nach der Beisetzung folgt

Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Welche Maße, Materialien und Formen zulässig sind, steht in der Friedhofssatzung. Die Vorgaben unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof erheblich.

Wer in Rot an der Rot arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Damit fällt ein Entwurf nicht nachträglich durch. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Für die Dauergrabpflege hinterlegen Sie den Betrag einmalig, verwaltet wird er treuhänderisch. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.

Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Bepflanzung, Gießen, Schnitt und Winterabdeckung sind nicht überall dasselbe.

Vorsorgen, solange man selbst entscheidet

Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. So ist es auch dann noch da, wenn der Betrieb aufgibt — fragen Sie ausdrücklich danach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Warum sich ein Vergleich lohnt

Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Das liegt meist nicht an unlauteren Absichten. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.

Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Was unten steht, ist ein Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Angaben. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

Betriebe in Rot an der Rot und Umgebung

10 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

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