Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Roßtal

Bestatter und Trauerdienste in Roßtal – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

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Ortsteile und Ortslagen von Roßtal

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 16 Ortsteile von Roßtal , darunter Wimpashof, Trettendorf, Stöckach, Kastenreuth, Oedenreuth. Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

Roßtal auf einen Blick

PLZ
90574
Kreis
Fürth
Bundesland
Bayern
Einwohner
9.663
Ortsteile
16

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Bestattungsrecht in Bayern

Die Bestattung muss spätestens 8 Tage nach dem Tod erfolgen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.

Bestattungsverordnung, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Roßtal

🌞Bestattung53 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge53 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz32 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Bayern

Was eine Bestattung in Bayern kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Roßtal (90574) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Roßtal

Steht in Roßtal eine Bestattung an, drängt die Zeit — und zwar in einer Woche, in der niemand Entscheidungen treffen möchte. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — jede dieser Fragen hat einen Preis.

Auf bestattung-vergleichen.de genügt eine Beschreibung. Ihre Anfrage geht dann exklusiv an einen Bestatter aus Roßtal und Umgebung, der Ihnen ein konkretes Angebot schickt. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Sie sparen sich das Abtelefonieren in einer Lage, in der dafür niemand den Kopf hat.

Was in den ersten Tagen ansteht

Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und schreibt die Todesbescheinigung. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Anschließend gibt das Standesamt die Sterbeurkunden aus.

Nehmen Sie mehr Ausfertigungen mit, als Sie zu brauchen glauben. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.

Die Frist bis zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz von Bayern. Das Bestattungsrecht liegt bei den Ländern, weshalb sich die Fristen von Land zu Land unterscheiden. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Roßtal kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.

Welche Bestattungsarten möglich sind

Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Die Dauer der Ruhezeit steht in der Satzung des Friedhofs. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Bei der Feuerbestattung wird anschließend die Urne beigesetzt. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Die Urne gehört mit wenigen Ausnahmen auf einen Friedhof oder eine dafür zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.

Die Kosten und was sie treibt

Eine amtliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.

Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Überführung, Sarg beziehungsweise Urne, Formalitäten, Trauerfeier und Gebühren — erst dann sind zwei Angebote überhaupt vergleichbar. Fragen Sie nach, was das Angebot gerade nicht abdeckt. Häufig stellt die Kommune ihre Gebühren direkt in Rechnung.

Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Was nach der Beisetzung folgt

Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Von Friedhof zu Friedhof weichen diese Vorgaben deutlich ab.

Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das erspart Ihnen einen abgelehnten Entwurf. Dass der Stein sicher steht, verantwortet der Nutzungsberechtigte. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.

Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Bepflanzung, Gießen, Schnitt und Winterabdeckung sind nicht überall dasselbe.

Vorsorge zu Lebzeiten

Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Eingezahltes gehört treuhänderisch verwaltet und nicht auf das Geschäftskonto des Unternehmens. So ist es auch dann noch da, wenn der Betrieb aufgibt — fragen Sie ausdrücklich danach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Warum sich ein Vergleich lohnt

Zwischen zwei Angeboten am selben Ort liegen häufig große Unterschiede, obwohl der Leistungsumfang derselbe ist. Dahinter steckt selten Absicht. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.

Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.

Betriebe in Roßtal und Umgebung

18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

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