Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Pillig
Bestatter und Trauerdienste in Pillig – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Pillig
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die Ortslage von Pillig (Sauersmühle). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 56754 · 2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Beerdigungsinstitut Stein (4,2 km)
Pillig auf einen Blick
- PLZ
- 56753
- Kreis
- Mayen-Koblenz
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Einwohner
- 488
- Ortsteile
- 1
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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Pillig
🌞Bestattung26 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge26 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz11 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Rheinland-Pfalz
Was eine Bestattung in Rheinland-Pfalz kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Pillig (56753) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestatter, Steinmetze und Grabpflege in Pillig
Stirbt in Pillig ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Erd- oder Feuerbestattung, Grab, Feier, Grabmal — jede dieser Fragen hat einen Preis.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Es kostet Sie nichts, und Sie entscheiden in Ruhe. Ein weiteres Angebot holen Sie nur ein, wenn Sie es möchten. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.
Die ersten Schritte nach einem Todesfall
Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Von dort kommen die Sterbeurkunden.
Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Rentenversicherung, Banken und Versicherer wollen jeweils ein eigenes Original. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.
Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Rheinland-Pfalz selbst. Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, und die Fristen weichen voneinander ab. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Wer in Pillig arbeitet, kennt die Frist ebenso wie die örtliche Friedhofssatzung.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg beigesetzt, meist im Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.
Ein Punkt überrascht viele: In Deutschland gilt weitgehend der Friedhofszwang. Die Urne gehört mit wenigen Ausnahmen auf einen Friedhof oder eine dafür zugelassene Fläche. Wie weit die Ausnahmen reichen, ist von Land zu Land verschieden — klären Sie das, bevor Entscheidungen fallen. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Ob Reihen- oder Wahlgrab, ist keine reine Geschmacksfrage. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.
Die Kosten und was sie treibt
Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Bestattungskosten führt in Deutschland niemand. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Sie stehen in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Lassen Sie sich die Posten einzeln aufschlüsseln. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Ist die Kostentragung dem Verpflichteten nicht zumutbar, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach
Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Größe, Material und Gestaltung gibt die Satzung des Friedhofs vor. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.
Wer in Pillig arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Üblich sind Jahrespflegeverträge und die Dauergrabpflege bis zum Ende der Ruhefrist. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Das ist vor allem dann der übliche Weg, wenn die Angehörigen weit entfernt wohnen.
Fragen Sie nach, was genau enthalten ist. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.
Vorsorge zu Lebzeiten
Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Nur so übersteht es die Insolvenz des Betriebs, deshalb sollten Sie das ansprechen. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Bestatter in Pillig vergleichen
Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Das liegt meist nicht an unlauteren Absichten. Viele nehmen den erstbesten Betrieb, ein Vergleich findet schlicht nicht statt.
Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Was unten steht, ist ein Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Angaben. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
Betriebe in Pillig und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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