Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Lichtenberg/Erzgeb.
Bestatter und Trauerdienste in Lichtenberg/Erzgeb. – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Lichtenberg/Erzgeb.
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 3 Ortsteile von Lichtenberg/Erzgeb. (Weigmannsdorf, Müdisdorf, Lichtenberg). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 09638 · 0,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungshaus Klaus Simon (5,3 km)
- · 09638 · 2,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungshaus Klaus Simon (5 km)
- · 09638 · 2,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Steinmetz- und Bildhauermeister Sebastian Haupt (7,1 km)
Lichtenberg/Erzgeb. auf einen Blick
- PLZ
- 09638
- Kreis
- Mittelsachsen
- Bundesland
- Sachsen
- Einwohner
- 2.624
- Ortsteile
- 3
Suche verfeinern
Bestattungsrecht in Sachsen
Die Bestattung muss spätestens 8 Tage nach dem Tod erfolgen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Sächsisches Bestattungsgesetz, § 19 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Lichtenberg/Erzgeb.
🌞Bestattung13 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge13 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz16 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Sachsen
Was eine Bestattung in Sachsen kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Lichtenberg/Erzgeb. (09638) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Was in Lichtenberg/Erzgeb. im Trauerfall zu regeln ist
Steht in Lichtenberg/Erzgeb. eine Bestattung an, drängt die Zeit — und zwar in einer Woche, in der niemand Entscheidungen treffen möchte. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — jede dieser Fragen hat einen Preis.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. Vergleichsanrufe zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt bleiben Ihnen damit erspart.
Was zuerst zu tun ist
Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Von dort kommen die Sterbeurkunden.
Lassen Sie sich gleich mehrere Ausfertigungen geben. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.
Die Frist bis zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz von Sachsen. Das Bestattungsrecht liegt bei den Ländern, weshalb sich die Fristen von Land zu Land unterscheiden. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Wer in Lichtenberg/Erzgeb. arbeitet, kennt die Frist ebenso wie die örtliche Friedhofssatzung.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.
Was oft nicht bekannt ist: Asche darf in Deutschland grundsätzlich nicht mit nach Hause. Die Urne gehört mit wenigen Ausnahmen auf einen Friedhof oder eine dafür zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Auch die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab hat Folgen. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.
Die Kosten und was sie treibt
Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Bestattungskosten führt in Deutschland niemand. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Der größte Unterschied zwischen zwei Orten liegt meist bei den Gebühren. Sie stehen in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier, Gebühren — erst dann sind zwei Angebote überhaupt vergleichbar. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.
Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Was nach der Beisetzung folgt
Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Größe, Material und Gestaltung gibt die Satzung des Friedhofs vor. Die Vorgaben unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof erheblich.
Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das erspart Ihnen einen abgelehnten Entwurf. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.
Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.
Vorsorge zu Lebzeiten
Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. Das Testament ist dafür der falsche Ort. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Bestatter in Lichtenberg/Erzgeb. vergleichen
Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Der Grund ist selten böser Wille. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.
Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Was unten steht, ist ein Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Angaben. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
Betriebe in Lichtenberg/Erzgeb. und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
Bestatter in der Nähe von Lichtenberg/Erzgeb.
Holen Sie ein erstes Angebot aus Lichtenberg/Erzgeb. ein.
Kostenlos, unverbindlich und in unter 2 Minuten. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Erstes Angebot einholen