Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Laußig

Bestatter und Trauerdienste in Laußig – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

Betriebe werden geladen…

Ortsteile und Ortslagen von Laußig

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 9 Ortsteile von Laußig , darunter Authausen, Kossa, Durchwehna, Görschlitz, Pressel. Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

Laußig auf einen Blick

PLZ
04849
Kreis
Nordsachsen
Bundesland
Sachsen
Einwohner
3.561
Ortsteile
9

Suche verfeinern

Bestattungsrecht in Sachsen

Die Bestattung muss spätestens 8 Tage nach dem Tod erfolgen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.

Sächsisches Bestattungsgesetz, § 19 Abs. 1 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Laußig

🌞Bestattung8 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge8 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz5 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Sachsen

Was eine Bestattung in Sachsen kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Laußig (04849) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Bestatter, Steinmetze und Grabpflege in Laußig

Steht in Laußig eine Bestattung an, drängt die Zeit — und zwar in einer Woche, in der niemand Entscheidungen treffen möchte. Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.

Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. Sie sparen sich das Abtelefonieren in einer Lage, in der dafür niemand den Kopf hat.

Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Mit diesem Papier, dem Personalausweis und je nach Familienstand der Heirats- oder Geburtsurkunde geht es zum Standesamt. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.

Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.

Die Frist bis zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz von Sachsen. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Der örtliche Bestatter kennt beides: die Landesfrist und die Satzung des Friedhofs.

Welche Bestattungsarten möglich sind

Am verbreitetsten sind nach wie vor Erd- und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg beigesetzt, meist im Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Nach einer Feuerbestattung folgt die Beisetzung der Urne. In Frage kommen das Urnengrab, das Kolumbarium, der Bestattungswald oder die See. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.

Was oft nicht bekannt ist: Asche darf in Deutschland grundsätzlich nicht mit nach Hause. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.

Die Kosten und was sie treibt

Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Zu zahlen sind drei Dinge: was der Bestatter berechnet, was die Kommune für das Grab nimmt, und was Trauerfeier und Grabstein kosten.

Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Sie stehen in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — nur so lässt sich erkennen, wo der Unterschied herkommt. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.

Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Ist die Kostentragung dem Verpflichteten nicht zumutbar, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach

Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.

Wer in Laußig arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Die Pflege bleibt bei Ihnen oder geht an eine Friedhofsgärtnerei. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Für die Dauergrabpflege hinterlegen Sie den Betrag einmalig, verwaltet wird er treuhänderisch. Das ist vor allem dann der übliche Weg, wenn die Angehörigen weit entfernt wohnen.

Fragen Sie nach, was genau enthalten ist. Bepflanzung, Gießen, Schnitt und Winterabdeckung sind nicht überall dasselbe.

Bestattungsvorsorge: was sie bringt

Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Warum sich ein Vergleich lohnt

Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Das liegt meist nicht an unlauteren Absichten. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.

Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Was unten steht, ist ein Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Angaben. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

Betriebe in Laußig und Umgebung

13 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

Holen Sie ein erstes Angebot aus Laußig ein.

Kostenlos, unverbindlich und in unter 2 Minuten. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Erstes Angebot einholen