Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Krummbek
Bestatter und Trauerdienste in Krummbek – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Krummbek
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die Ortslage von Krummbek (Ratjendorf). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 24217 · 1,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Sarrahs Bestattungen (2,3 km)
Krummbek auf einen Blick
- PLZ
- 24217
- Kreis
- Plön
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Einwohner
- 392
- Ortsteile
- 1
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Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein
Die Bestattung soll spätestens 9 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz, § 16 Abs. 1 · Stand 17.10.2026
Leistungen in Krummbek
🌞Bestattung31 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge31 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz11 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Schleswig-Holstein
Was eine Bestattung in Schleswig-Holstein kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Krummbek (24217) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Was in Krummbek im Trauerfall zu regeln ist
Stirbt in Krummbek ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier — jede dieser Fragen hat einen Preis.
Auf bestattung-vergleichen.de genügt eine Beschreibung. Ihre Anfrage geht dann exklusiv an einen Bestatter aus Krummbek und Umgebung, der Ihnen ein konkretes Angebot schickt. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Vergleichsanrufe zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt bleiben Ihnen damit erspart.
Was zuerst zu tun ist
Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Anschließend gibt das Standesamt die Sterbeurkunden aus.
Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Diese Gänge nimmt Ihnen ein beauftragtes Bestattungshaus in der Regel ab.
Bis wann bestattet werden muss, steht im Bestattungsgesetz von Schleswig-Holstein. Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, und die Fristen weichen voneinander ab. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Krummbek kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.
Die Wahl der Bestattungsart
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Die Dauer der Ruhezeit steht in der Satzung des Friedhofs. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.
Was oft nicht bekannt ist: Asche darf in Deutschland grundsätzlich nicht mit nach Hause. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.
Die Kosten und was sie treibt
Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Der größte Unterschied zwischen zwei Orten liegt meist bei den Gebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Lassen Sie sich die Posten einzeln aufschlüsseln. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — nur so lässt sich erkennen, wo der Unterschied herkommt. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.
Was viele nicht mehr wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Ist die Kostentragung dem Verpflichteten nicht zumutbar, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Was nach der Beisetzung folgt
Der Stein wird üblicherweise erst Monate nach der Beisetzung gesetzt, weil sich die Grabstelle setzen muss. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Von Friedhof zu Friedhof weichen diese Vorgaben deutlich ab.
Wer in Krummbek arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Das erspart Ihnen einen abgelehnten Entwurf. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Für die Dauergrabpflege hinterlegen Sie den Betrag einmalig, verwaltet wird er treuhänderisch. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.
Fragen Sie nach, was genau enthalten ist. Bepflanzung, Gießen, Schnitt und Winterabdeckung sind nicht überall dasselbe.
Vorsorgen, solange man selbst entscheidet
Wer festlegen will, wie die eigene Bestattung aussieht, schreibt eine Bestattungsverfügung. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Was Sie im Voraus zahlen, sollte auf einem Treuhandkonto liegen und nicht beim Betrieb selbst. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Woran Sie ein gutes Angebot erkennen
Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Der Grund ist selten böser Wille. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.
Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Sie vergleichen Profile, Bewertungen und Kosten in Ruhe und holen dann ein erstes Angebot ein. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
Betriebe in Krummbek und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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