Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Hohenstadt
Bestatter und Trauerdienste in Hohenstadt – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Hohenstadt
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 2 Ortsteile von Hohenstadt (Waltertal, Weilerhöhe). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 73345 · 1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Nadja Rehm-Kraft Bestattungen (5,3 km)
- · 73345 · 2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Diez (6,9 km)
Hohenstadt auf einen Blick
- PLZ
- 73345
- Kreis
- Göppingen
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Einwohner
- 733
- Ortsteile
- 2
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Bestattungsrecht in Baden-Württemberg
Die Bestattung muss spätestens 96 Stunden nach dem Tod erfolgen – das gilt nur, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt ist.
Bestattungsgesetz, § 37 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Hohenstadt
🌞Bestattung28 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge28 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz7 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Baden-Württemberg
Was eine Bestattung in Baden-Württemberg kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Hohenstadt (73345) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Hohenstadt
Wer in Hohenstadt einen Trauerfall zu regeln hat, steht binnen weniger Tage vor Entscheidungen, auf die niemand vorbereitet ist. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — jede dieser Fragen hat einen Preis.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Vergleichsanrufe zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt bleiben Ihnen damit erspart.
Was in den ersten Tagen ansteht
Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Mit diesem Papier, dem Personalausweis und je nach Familienstand der Heirats- oder Geburtsurkunde geht es zum Standesamt. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.
Lassen Sie sich gleich mehrere Ausfertigungen geben. Rentenversicherung, Banken und Versicherer wollen jeweils ein eigenes Original. Die meisten Bestatter übernehmen diese Wege auf Wunsch.
Die Frist bis zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg. Das Bestattungsrecht liegt bei den Ländern, weshalb sich die Fristen von Land zu Land unterscheiden. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Der örtliche Bestatter kennt beides: die Landesfrist und die Satzung des Friedhofs.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Zur Wahl stehen zunächst Erdbestattung und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Nach einer Feuerbestattung folgt die Beisetzung der Urne. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.
Was oft nicht bekannt ist: Asche darf in Deutschland grundsätzlich nicht mit nach Hause. Die Urne gehört mit wenigen Ausnahmen auf einen Friedhof oder eine dafür zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Auch die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab hat Folgen. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.
Die Kosten und was sie treibt
Eine amtliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Drei verschiedene Empfänger stellen Ihnen Rechnungen: das Bestattungshaus, die Kommune für die Grabstelle, und Steinmetz beziehungsweise Redner und Floristik.
Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Die Spanne von Ort zu Ort ist beträchtlich. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Ist die Kostentragung dem Verpflichteten nicht zumutbar, übernimmt der Sozialhilfeträger die erforderlichen Kosten. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Was nach der Beisetzung folgt
Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Größe, Material und Gestaltung gibt die Satzung des Friedhofs vor. Von Friedhof zu Friedhof weichen diese Vorgaben deutlich ab.
Ein Steinmetz aus der Gegend kennt die Auflagen der hiesigen Friedhöfe. Das erspart Ihnen einen abgelehnten Entwurf. Dass der Stein sicher steht, verantwortet der Nutzungsberechtigte. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Die Dauergrabpflege wird einmal beglichen und treuhänderisch verwaltet. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.
Fragen Sie nach, was genau enthalten ist. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.
Vorsorgen, solange man selbst entscheidet
Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. Das Testament ist dafür der falsche Ort. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält Wünsche und Preise fest. Eingezahltes gehört treuhänderisch verwaltet und nicht auf das Geschäftskonto des Unternehmens. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Warum sich ein Vergleich lohnt
Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Der Grund ist selten böser Wille. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.
Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Sie vergleichen Profile, Bewertungen und Kosten in Ruhe und holen dann ein erstes Angebot ein. Was unten steht, ist ein Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Angaben. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
Betriebe in Hohenstadt und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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