Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Gusow-Platkow
Bestatter und Trauerdienste in Gusow-Platkow – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Gusow-Platkow
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 4 Ortsteile von Gusow-Platkow (Platkow, Karlshof, Neuhof, Gusow). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 15306 · 0,8 km vom Ortskern
- · 15306 · 2,1 km vom Ortskern
- · 15306 · 2,2 km vom Ortskern
- · 15306 · 2,3 km vom Ortskern
Gusow-Platkow auf einen Blick
- PLZ
- 15306
- Kreis
- Märkisch-Oderland
- Bundesland
- Brandenburg
- Einwohner
- 1.307
- Ortsteile
- 4
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Bestattungsrecht in Brandenburg
Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Brandenburgisches Bestattungsgesetz, § 22 Abs. 1, § 19 Abs. 3 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Gusow-Platkow
🌞Bestattungkeine Einträge im Umkreis
📋Bestattungsvorsorgekeine Einträge im Umkreis
🪨Grabmal & Steinmetzkeine Einträge im Umkreis
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Brandenburg
Was eine Bestattung in Brandenburg kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Gusow-Platkow (15306) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestatter, Steinmetze und Grabpflege in Gusow-Platkow
Stirbt in Gusow-Platkow ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Erd- oder Feuerbestattung, Grab, Feier, Grabmal — jede dieser Fragen hat einen Preis.
Auf bestattung-vergleichen.de genügt eine Beschreibung. Ihre Anfrage geht dann exklusiv an einen Bestatter aus Gusow-Platkow und Umgebung, der Ihnen ein konkretes Angebot schickt. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Sie sparen sich das Abtelefonieren in einer Lage, in der dafür niemand den Kopf hat.
Was zuerst zu tun ist
Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Von dort kommen die Sterbeurkunden.
Nehmen Sie mehr Ausfertigungen mit, als Sie zu brauchen glauben. Rentenversicherung, Banken und Versicherer wollen jeweils ein eigenes Original. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.
Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Brandenburg selbst. Das Bestattungsrecht liegt bei den Ländern, weshalb sich die Fristen von Land zu Land unterscheiden. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Der örtliche Bestatter kennt beides: die Landesfrist und die Satzung des Friedhofs.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. In Frage kommen das Urnengrab, das Kolumbarium, der Bestattungswald oder die See. Waldfriedhöfe und Seebestattungen fragen immer mehr Menschen nach, häufig genau deshalb: es bleibt keine Grabpflege.
Was oft nicht bekannt ist: Asche darf in Deutschland grundsätzlich nicht mit nach Hause. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Ob Reihen- oder Wahlgrab, ist keine reine Geschmacksfrage. Nur beim Wahlgrab lässt sich die Liegezeit verlängern, das Reihengrab läuft mit der Ruhefrist aus.
Was eine Bestattung in Gusow-Platkow kostet
Eine amtliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Drei verschiedene Empfänger stellen Ihnen Rechnungen: das Bestattungshaus, die Kommune für die Grabstelle, und Steinmetz beziehungsweise Redner und Floristik.
Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Sie stehen in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Lassen Sie sich die Posten einzeln aufschlüsseln. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — nur so lässt sich erkennen, wo der Unterschied herkommt. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.
Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Grabmal und Grabpflege in Gusow-Platkow
Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Die Vorgaben unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof erheblich.
Wer in Gusow-Platkow arbeitet, kennt die jeweilige Satzung. Das erspart Ihnen einen abgelehnten Entwurf. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Die Pflege bleibt bei Ihnen oder geht an eine Friedhofsgärtnerei. Üblich sind Jahrespflegeverträge und die Dauergrabpflege bis zum Ende der Ruhefrist. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.
Fragen Sie nach, was genau enthalten ist. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.
Bestattungsvorsorge: was sie bringt
Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Was Sie im Voraus zahlen, sollte auf einem Treuhandkonto liegen und nicht beim Betrieb selbst. Nur so übersteht es die Insolvenz des Betriebs, deshalb sollten Sie das ansprechen. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Warum sich ein Vergleich lohnt
Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Der Grund ist selten böser Wille. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.
Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Was unten steht, ist ein Verzeichnis aus öffentlich zugänglichen Angaben. Ein Verzeichniseintrag allein sagt noch nichts über Preise und Leistungen.
Bestatter in der Nähe von Gusow-Platkow
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