Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Guldental
Bestatter und Trauerdienste in Guldental – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Guldental
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 3 Ortsteile von Guldental (Heddesheim, Waldhilbersheim, Breitenfelser Hof). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 55452 · 0,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungsinstitut Schaller (3,6 km)
- · 55452 · 0,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungsinstitut Schaller (3,6 km)
- · 55452 · 1,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungsinstitut Schaller (1,7 km)
Guldental auf einen Blick
- PLZ
- 55452
- Kreis
- Bad Kreuznach
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Einwohner
- 2.465
- Ortsteile
- 3
Suche verfeinern
Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Guldental
🌞Bestattung12 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge12 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz8 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Rheinland-Pfalz
Was eine Bestattung in Rheinland-Pfalz kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Guldental (55452) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Guldental
Steht in Guldental eine Bestattung an, drängt die Zeit — und zwar in einer Woche, in der niemand Entscheidungen treffen möchte. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — alles zugleich, und alles kostet Geld.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Vergleichsanrufe zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt bleiben Ihnen damit erspart.
Was zuerst zu tun ist
Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Mit diesem Papier, dem Personalausweis und je nach Familienstand der Heirats- oder Geburtsurkunde geht es zum Standesamt. Anschließend gibt das Standesamt die Sterbeurkunden aus.
Nehmen Sie mehr Ausfertigungen mit, als Sie zu brauchen glauben. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.
Bis wann bestattet werden muss, steht im Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz. Bestattungsrecht ist in Deutschland Ländersache, und die Fristen weichen voneinander ab. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Guldental kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Zur Wahl stehen zunächst Erdbestattung und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg beigesetzt, meist im Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Nach einer Feuerbestattung folgt die Beisetzung der Urne. In Frage kommen das Urnengrab, das Kolumbarium, der Bestattungswald oder die See. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.
Ein Punkt überrascht viele: In Deutschland gilt weitgehend der Friedhofszwang. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Auch die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab hat Folgen. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Bestattungskosten führt in Deutschland niemand. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Drei verschiedene Empfänger stellen Ihnen Rechnungen: das Bestattungshaus, die Kommune für die Grabstelle, und Steinmetz beziehungsweise Redner und Floristik.
Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Festgelegt werden sie von jeder Gemeinde selbst, in der eigenen Satzung. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Lassen Sie sich die Posten einzeln aufschlüsseln. Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier, Gebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.
Was viele nicht mehr wissen: Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen seit dem 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Kann dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Was nach der Beisetzung folgt
Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Welche Maße, Materialien und Formen zulässig sind, steht in der Friedhofssatzung. Von Friedhof zu Friedhof weichen diese Vorgaben deutlich ab.
Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Dass der Stein sicher steht, verantwortet der Nutzungsberechtigte. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Die Pflege bleibt bei Ihnen oder geht an eine Friedhofsgärtnerei. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Die Dauergrabpflege wird einmal beglichen und treuhänderisch verwaltet. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.
Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.
Vorsorgen, solange man selbst entscheidet
Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Eröffnet wird es üblicherweise zu spät. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält Wünsche und Preise fest. Was Sie im Voraus zahlen, sollte auf einem Treuhandkonto liegen und nicht beim Betrieb selbst. Damit ist Ihr Geld bei einer Insolvenz geschützt. Fragen Sie ausdrücklich nach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Bestatter in Guldental vergleichen
Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Dahinter steckt selten Absicht. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.
Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Sie fragen einmal an, erhalten ein erstes Angebot und entscheiden in Ruhe, ob Sie ein weiteres einholen. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
Betriebe in Guldental und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
Bestatter in der Nähe von Guldental
Holen Sie ein erstes Angebot aus Guldental ein.
Kostenlos, unverbindlich und in unter 2 Minuten. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Erstes Angebot einholen