Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Eppingen

Bestatter und Trauerdienste in Eppingen – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

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Ortsteile und Ortslagen von Eppingen

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 10 Ortsteile von Eppingen , darunter Neuhof, Adelshofen, Rohrbach, Rohrbach am Gießhübel, Dammhof. Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

Eppingen auf einen Blick

PLZ
75031
Kreis
Heilbronn
Bundesland
Baden-Württemberg
Einwohner
22.666
Ortsteile
10

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Bestattungsrecht in Baden-Württemberg

Die Bestattung muss spätestens 96 Stunden nach dem Tod erfolgen – das gilt nur, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt ist.

Bestattungsgesetz, § 37 Abs. 1 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Eppingen

🌞Bestattung48 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge48 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz16 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Baden-Württemberg

Was eine Bestattung in Baden-Württemberg kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Eppingen (75031) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Bestattung, Grabmal und Grabpflege in Eppingen

Stirbt in Eppingen ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — jede dieser Fragen hat einen Preis.

Auf bestattung-vergleichen.de genügt eine Beschreibung. Ihre Anfrage geht dann exklusiv an einen Bestatter aus Eppingen und Umgebung, der Ihnen ein konkretes Angebot schickt. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Ein weiteres Angebot holen Sie nur ein, wenn Sie es möchten. Sie sparen sich das Abtelefonieren in einer Lage, in der dafür niemand den Kopf hat.

Die ersten Schritte nach einem Todesfall

Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.

Nehmen Sie mehr Ausfertigungen mit, als Sie zu brauchen glauben. Rentenversicherung, Banken und Versicherer wollen jeweils ein eigenes Original. Ein beauftragter Bestatter erledigt das üblicherweise mit.

Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Baden-Württemberg selbst. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Der örtliche Bestatter kennt beides: die Landesfrist und die Satzung des Friedhofs.

Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen

Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Die Erdbestattung setzt den Sarg bei, in der Regel im Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Bei der Feuerbestattung wird anschließend die Urne beigesetzt. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Waldfriedhöfe und Seebestattungen fragen immer mehr Menschen nach, häufig genau deshalb: es bleibt keine Grabpflege.

Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.

Die Kosten und was sie treibt

Eine amtliche Durchschnittszahl gibt es nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.

Der größte Unterschied zwischen zwei Orten liegt meist bei den Gebühren. Festgelegt werden sie von jeder Gemeinde selbst, in der eigenen Satzung. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Lassen Sie sich die Posten einzeln aufschlüsseln. Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier, Gebühren — nur so lässt sich erkennen, wo der Unterschied herkommt. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.

Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Kann dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach

Das Grabmal kommt meist erst einige Monate später, denn die Erde muss sich setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Die Vorgaben unterscheiden sich von Friedhof zu Friedhof erheblich.

Ein Steinmetz aus der Gegend kennt die Auflagen der hiesigen Friedhöfe. Das erspart Ihnen einen abgelehnten Entwurf. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.

Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.

Bestattungsvorsorge: was sie bringt

Wer festlegen will, wie die eigene Bestattung aussieht, schreibt eine Bestattungsverfügung. Das Testament ist dafür der falsche Ort. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Im Vorsorgevertrag stehen die gewünschten Leistungen und deren Preis. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Nur so übersteht es die Insolvenz des Betriebs, deshalb sollten Sie das ansprechen. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Warum sich ein Vergleich lohnt

Zwischen zwei Angeboten am selben Ort liegen häufig große Unterschiede, obwohl der Leistungsumfang derselbe ist. Das liegt meist nicht an unlauteren Absichten. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.

Genau dafür ist diese Seite da. Sie fragen einmal an, erhalten ein erstes Angebot und entscheiden in Ruhe, ob Sie ein weiteres einholen. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Ein Verzeichniseintrag allein sagt noch nichts über Preise und Leistungen.

Betriebe in Eppingen und Umgebung

18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

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