Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Epfendorf

Bestatter und Trauerdienste in Epfendorf – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

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Ortsteile und Ortslagen von Epfendorf

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 5 Ortsteile von Epfendorf (Harthausen, Harzwaldhäuser, Talhausen, Trichtingen, Bahnhof Talhausen). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

Epfendorf auf einen Blick

PLZ
78736
Kreis
Rottweil
Bundesland
Baden-Württemberg
Einwohner
3.106
Ortsteile
5

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Bestattungsrecht in Baden-Württemberg

Die Bestattung muss spätestens 96 Stunden nach dem Tod erfolgen – das gilt nur, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt ist.

Bestattungsgesetz, § 37 Abs. 1 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Epfendorf

🌞Bestattung22 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge22 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz2 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Baden-Württemberg

Was eine Bestattung in Baden-Württemberg kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Epfendorf (78736) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Was in Epfendorf im Trauerfall zu regeln ist

Stirbt in Epfendorf ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — jede dieser Fragen hat einen Preis.

Über bestattung-vergleichen.de beschreiben Sie Ihre Lage ein einziges Mal und erhalten ein erstes Angebot von einem Bestatter aus der Umgebung. Sie zahlen dafür nichts und binden sich an nichts. Sie nehmen das Angebot an, lehnen es ab oder legen es erst einmal beiseite. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.

Was zuerst zu tun ist

Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.

Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Die meisten Bestatter übernehmen diese Wege auf Wunsch.

Bis wann bestattet werden muss, steht im Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Der örtliche Bestatter kennt beides: die Landesfrist und die Satzung des Friedhofs.

Die Wahl der Bestattungsart

Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Bei der Feuerbestattung wird anschließend die Urne beigesetzt. Üblich sind Urnengrab, Urnenwand, ein Platz im Bestattungswald oder die Seebestattung. Waldfriedhöfe und Seebestattungen fragen immer mehr Menschen nach, häufig genau deshalb: es bleibt keine Grabpflege.

Was oft nicht bekannt ist: Asche darf in Deutschland grundsätzlich nicht mit nach Hause. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Auch die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab hat Folgen. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.

Die Kosten und was sie treibt

Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.

Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Sie stehen in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Bestehen Sie auf einer Aufstellung nach Posten. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — nur so lässt sich erkennen, wo der Unterschied herkommt. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.

Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Kann dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Steinmetz, Grabstein und die Pflege danach

Der Stein wird üblicherweise erst Monate nach der Beisetzung gesetzt, weil sich die Grabstelle setzen muss. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.

Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Dass der Stein sicher steht, verantwortet der Nutzungsberechtigte. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Für die Dauergrabpflege hinterlegen Sie den Betrag einmalig, verwaltet wird er treuhänderisch. Sinnvoll ist das besonders bei Angehörigen, die nicht in der Nähe leben.

Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.

Bestattungsvorsorge: was sie bringt

Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. Nur so übersteht es die Insolvenz des Betriebs, deshalb sollten Sie das ansprechen. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Woran Sie ein gutes Angebot erkennen

Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Der Grund ist selten böser Wille. Viele nehmen den erstbesten Betrieb, ein Vergleich findet schlicht nicht statt.

Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Sie fragen einmal an, erhalten ein erstes Angebot und entscheiden in Ruhe, ob Sie ein weiteres einholen. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Ein Verzeichniseintrag allein sagt noch nichts über Preise und Leistungen.

Betriebe in Epfendorf und Umgebung

18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

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