Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Dresden-Cotta
Bestatter und Trauerdienste in Dresden-Cotta – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Die Ortsteile von Dresden-Cotta
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 36 Ortsteile von Dresden-Cotta , darunter Altcotta, An der Kleingartensparte, Sonneneck, Dahliensiedlung, Gorbitz-Ost. Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 01157 · 0,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (0,8 km)
- · 01157 · 0,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: SAXONITAS (0,7 km)
- · 01157 · 1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (0,6 km)
- · 01157 · 1,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (0,7 km)
- · 01157 · 1,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (0,6 km)
- · 01157 · 1,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (0,5 km)
- · 01157 · 1,2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bergmann Bestattungen (0,2 km)
- · 01157 · 1,3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (0,8 km)
- · 01157 · 1,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (0,8 km)
- · 01157 · 1,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Brückner Bestattungen (0,1 km)
- · 01157 · 1,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,1 km)
- · 01157 · 1,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1 km)
- · 01157 · 1,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1 km)
- · 01157 · 1,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Brückner Bestattungen (0,5 km)
- · 01157 · 1,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1 km)
- · 01157 · 1,8 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Städtisches Friedhofs und Bestattungswesen Dresden (1,1 km)
- · 01157 · 2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,4 km)
- · 01169 · 2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,3 km)
- · 01157 · 2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,2 km)
- · 01159 · 2 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bergmann Bestattungen (0,7 km)
- · 01169 · 2,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,4 km)
- · 01169 · 2,3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Städtisches Friedhofs und Bestattungswesen Dresden (1,5 km)
- · 01157 · 2,3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,5 km)
- · 01157 · 2,3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Brückner Bestattungen (1,2 km)
- · 01157 · 2,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,7 km)
- · 01159 · 2,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Städtisches Friedhofs und Bestattungswesen Dresden (0,7 km)
- · 01159 · 2,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Städtisches Friedhofs und Bestattungswesen Dresden (1,4 km)
- · 01169 · 2,4 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,7 km)
- · 01157 · 2,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Brückner Bestattungen (1 km)
- · 01169 · 2,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Geith Bildhauerei- und Steinmetz GmbH & Co. KG (1,8 km)
- · 01159 · 2,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Städtisches Friedhofs und Bestattungswesen Dresden (1,2 km)
- · 01159 · 2,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Städtisches Friedhofs und Bestattungswesen Dresden (0,8 km)
- · 01159 · 3,1 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Städtisches Friedhofs und Bestattungswesen Dresden (1,1 km)
- · 01159 · 3,3 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Städtisches Friedhofs und Bestattungswesen Dresden (1,2 km)
- · 01189 · 3,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Schleider Naturstein- und Grabmal GmbH & Co. KG (0,7 km)
- · 01156 · 3,7 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Helbig Bestattungen (0,4 km)
Bestattungsrecht in Sachsen
Die Bestattung muss spätestens 8 Tage nach dem Tod erfolgen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Sächsisches Bestattungsgesetz, § 19 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Dresden-Cotta
🌞Bestattung57 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge57 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz41 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Sachsen
Was eine Bestattung in Sachsen kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Dresden-Cotta (01157) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Was in Dresden-Cotta im Trauerfall zu regeln ist
Steht in Dresden-Cotta eine Bestattung an, drängt die Zeit — und zwar in einer Woche, in der niemand Entscheidungen treffen möchte. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.
Über bestattung-vergleichen.de beschreiben Sie Ihre Lage ein einziges Mal und erhalten ein erstes Angebot von einem Bestatter aus der Umgebung. Es kostet Sie nichts, und Sie entscheiden in Ruhe. Passt das Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Sie sparen sich das Abtelefonieren in einer Lage, in der dafür niemand den Kopf hat.
Was zuerst zu tun ist
Am Anfang steht immer die ärztliche Leichenschau, aus ihr entsteht die Todesbescheinigung. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Das Standesamt stellt daraufhin die Sterbeurkunden aus.
Nehmen Sie mehr Ausfertigungen mit, als Sie zu brauchen glauben. Versicherer, Banken und die Rentenstelle geben sich nicht mit Kopien zufrieden. Die meisten Bestatter übernehmen diese Wege auf Wunsch.
Wie viel Zeit bis zur Beisetzung bleibt, regelt Sachsen selbst. Das Bestattungsrecht liegt bei den Ländern, weshalb sich die Fristen von Land zu Land unterscheiden. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Wer in Dresden-Cotta arbeitet, kennt die Frist ebenso wie die örtliche Friedhofssatzung.
Welche Bestattungsarten möglich sind
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg beigesetzt, meist im Reihen- oder Wahlgrab. Die Ruhefrist legt der jeweilige Friedhof in seiner Satzung fest. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. Möglich sind Urnengrab, Urnenwand, Baumbestattung oder Seebestattung. Naturnahe Formen werden deutlich häufiger nachgefragt als früher, meist mit dem Argument, dass keine Grabpflege anfällt.
Ein Punkt überrascht viele: In Deutschland gilt weitgehend der Friedhofszwang. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Einzelne Länder haben das gelockert, andere nicht. Erkundigen Sie sich früh danach. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Ob Reihen- oder Wahlgrab, ist keine reine Geschmacksfrage. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.
Die Kosten und was sie treibt
Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Der größte Unterschied zwischen zwei Orten liegt meist bei den Gebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Schon der Nachbarort kann deutlich teurer sein. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Ein Kostenvoranschlag sollte jeden Posten einzeln ausweisen. Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier, Gebühren — erst dann sind zwei Angebote überhaupt vergleichbar. Fragen Sie ausdrücklich, was nicht enthalten ist. Friedhofsgebühren und Grabstein stehen oft gar nicht im Bestatterangebot.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Grabmal und Grabpflege in Dresden-Cotta
Der Stein wird üblicherweise erst Monate nach der Beisetzung gesetzt, weil sich die Grabstelle setzen muss. Welche Maße, Materialien und Formen zulässig sind, steht in der Friedhofssatzung. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.
Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Dass der Stein sicher steht, verantwortet der Nutzungsberechtigte. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Üblich sind Jahrespflegeverträge und die Dauergrabpflege bis zum Ende der Ruhefrist. Die Dauergrabpflege wird einmal beglichen und treuhänderisch verwaltet. Das ist vor allem dann der übliche Weg, wenn die Angehörigen weit entfernt wohnen.
Fragen Sie nach, was genau enthalten ist. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.
Bestattungsvorsorge: was sie bringt
Wer den Angehörigen diese Entscheidungen ersparen will, legt sie in einer Bestattungsverfügung nieder. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag legt Leistungen und Kosten vorab fest. Eingezahltes gehört treuhänderisch verwaltet und nicht auf das Geschäftskonto des Unternehmens. Nur so übersteht es die Insolvenz des Betriebs, deshalb sollten Sie das ansprechen. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Warum sich ein Vergleich lohnt
Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Der Grund ist selten böser Wille. Viele nehmen den erstbesten Betrieb, ein Vergleich findet schlicht nicht statt.
Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
Betriebe in Dresden-Cotta und Umgebung
18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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