Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Bölsberg
Bestatter und Trauerdienste in Bölsberg – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Bölsberg auf einen Blick
- PLZ
- 57648
- Kreis
- Westerwaldkreis
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Einwohner
- 228
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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Bölsberg
🌞Bestattung25 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge25 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz14 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Rheinland-Pfalz
Was eine Bestattung in Rheinland-Pfalz kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Bölsberg (57648) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Was in Bölsberg im Trauerfall zu regeln ist
Wer in Bölsberg einen Trauerfall zu regeln hat, steht binnen weniger Tage vor Entscheidungen, auf die niemand vorbereitet ist. Erd- oder Feuerbestattung, Grab, Feier, Grabmal — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.
Über bestattung-vergleichen.de beschreiben Sie Ihre Lage ein einziges Mal und erhalten ein erstes Angebot von einem Bestatter aus der Umgebung. Sie zahlen dafür nichts und binden sich an nichts. Ein weiteres Angebot holen Sie nur ein, wenn Sie es möchten. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.
Was in den ersten Tagen ansteht
Den Anfang macht die ärztliche Todesfeststellung, die in der Todesbescheinigung festgehalten wird. Mit ihr und den Papieren des Verstorbenen beurkundet das Standesamt den Sterbefall. Von dort kommen die Sterbeurkunden.
Lassen Sie sich gleich mehrere Ausfertigungen geben. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Die meisten Bestatter übernehmen diese Wege auf Wunsch.
Bis wann bestattet werden muss, steht im Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Wer in Bölsberg arbeitet, kennt die Frist ebenso wie die örtliche Friedhofssatzung.
Die Wahl der Bestattungsart
Die beiden Hauptwege sind Erd- und Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg beigesetzt, meist im Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Nach einer Feuerbestattung folgt die Beisetzung der Urne. Möglich sind Urnengrab, Urnenwand, Baumbestattung oder Seebestattung. Baum- und Seebestattungen haben spürbar zugenommen — vor allem, weil danach keine Pflege mehr nötig ist.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Bis auf wenige Ausnahmen muss die Urne auf einen Friedhof oder eine zugelassene Fläche. Wie weit die Ausnahmen reichen, ist von Land zu Land verschieden — klären Sie das, bevor Entscheidungen fallen. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Auch die Wahl zwischen Reihen- und Wahlgrab hat Folgen. Ein Reihengrab endet mit der Ruhefrist, ein Wahlgrab lässt sich verlängern und für mehrere Personen nutzen.
Was eine Bestattung in Bölsberg kostet
Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Den größten Ausschlag geben oft die Friedhofsgebühren. Festgelegt werden sie von jeder Gemeinde selbst, in der eigenen Satzung. Die Spanne von Ort zu Ort ist beträchtlich. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Lassen Sie sich die Posten einzeln aufschlüsseln. Abholung und Überführung, Sarg oder Urne, Behördengänge, Feier, Friedhofsgebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Kann dem Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden, die Kosten zu tragen, werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Grabmal und Grabpflege in Bölsberg
Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.
Ein Steinmetz aus der Gegend kennt die Auflagen der hiesigen Friedhöfe. Damit fällt ein Entwurf nicht nachträglich durch. Dass der Stein sicher steht, verantwortet der Nutzungsberechtigte. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Pflegen können Sie selbst oder pflegen lassen. Zur Wahl stehen die Pflege für ein Jahr und die Dauergrabpflege für die ganze Ruhezeit. Bei der Dauergrabpflege zahlen Sie einmal ein, und der Betrag wird treuhänderisch verwaltet. Das ist vor allem dann der übliche Weg, wenn die Angehörigen weit entfernt wohnen.
Klären Sie, welche Arbeiten der Vertrag abdeckt. Bepflanzung, Gießen, Schnitt und Winterabdeckung sind nicht überall dasselbe.
Bestattungsvorsorge: was sie bringt
Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. In einem Testament ist sie schlecht aufgehoben. Es wird in aller Regel erst nach der Beisetzung eröffnet. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält Wünsche und Preise fest. Eingezahltes gehört treuhänderisch verwaltet und nicht auf das Geschäftskonto des Unternehmens. So ist es auch dann noch da, wenn der Betrieb aufgibt — fragen Sie ausdrücklich danach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Woran Sie ein gutes Angebot erkennen
Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Das liegt meist nicht an unlauteren Absichten. Wer trauert, ruft einen Betrieb an und fragt nicht weiter — so bleiben die Unterschiede bestehen.
Dem soll dieser Vergleich abhelfen. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
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18 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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