Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Blankensee (Kreis Vorpommern-Greifswald)

Bestatter und Trauerdienste in Blankensee – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.

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Ortsteile und Ortslagen von Blankensee

Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 2 Ortsteile von Blankensee (Freienstein, Pampow). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.

Blankensee auf einen Blick

PLZ
17322
Kreis
Vorpommern-Greifswald
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Einwohner
570
Ortsteile
2

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Bestattungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Die Bestattung soll spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 24 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig – das gilt nur, wenn es um eine Erdbestattung geht.

Bestattungsgesetz M-V, § 11 Abs. 2 · Stand 01.10.2026

Leistungen in Blankensee

🌞Bestattung2 Betriebe im Umkreis von 25 km

📋Bestattungsvorsorge2 Betriebe im Umkreis von 25 km

🪨Grabmal & Steinmetz1 Betriebe im Umkreis von 25 km

🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis

🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis

Kosten und Infos für Mecklenburg-Vorpommern

Was eine Bestattung in Mecklenburg-Vorpommern kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.

Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Blankensee (17322) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.

Bestatter, Steinmetze und Grabpflege in Blankensee

Stirbt in Blankensee ein Angehöriger, müssen innerhalb weniger Tage Entscheidungen fallen, auf die kaum jemand vorbereitet ist. Art der Beisetzung, Grabstelle, Ablauf der Trauerfeier — und jede einzelne Frage schlägt sich im Preis nieder.

Über bestattung-vergleichen.de beschreiben Sie Ihre Lage ein einziges Mal und erhalten ein erstes Angebot von einem Bestatter aus der Umgebung. Das ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Ein weiteres Angebot holen Sie nur ein, wenn Sie es möchten. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.

Was in den ersten Tagen ansteht

Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und schreibt die Todesbescheinigung. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Anschließend gibt das Standesamt die Sterbeurkunden aus.

Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Die meisten Bestatter übernehmen diese Wege auf Wunsch.

Bis wann bestattet werden muss, steht im Bestattungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Das Bestattungsrecht liegt bei den Ländern, weshalb sich die Fristen von Land zu Land unterscheiden. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Der örtliche Bestatter kennt beides: die Landesfrist und die Satzung des Friedhofs.

Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen

Zur Wahl stehen zunächst Erdbestattung und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Die Dauer der Ruhezeit steht in der Satzung des Friedhofs. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).

Bei der Feuerbestattung wird anschließend die Urne beigesetzt. Möglich sind Urnengrab, Urnenwand, Baumbestattung oder Seebestattung. Waldfriedhöfe und Seebestattungen fragen immer mehr Menschen nach, häufig genau deshalb: es bleibt keine Grabpflege.

Ein Punkt überrascht viele: In Deutschland gilt weitgehend der Friedhofszwang. Nur in engen Ausnahmen darf die Urne den Friedhof verlassen. Die Ausnahmen regeln die Länder unterschiedlich, deshalb sollten Sie das vorab klären und nicht erst nach der Einäscherung. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.

Reihengrab oder Wahlgrab wirkt sich später aus. Nur beim Wahlgrab lässt sich die Liegezeit verlängern, das Reihengrab läuft mit der Ruhefrist aus.

Die Kosten und was sie treibt

Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.

Am stärksten schwanken die Friedhofsgebühren. Sie setzt jede Kommune in ihrer Gebührensatzung selbst fest. Die Spanne von Ort zu Ort ist beträchtlich. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).

Lassen Sie sich die Posten einzeln aufschlüsseln. Überführung, Sarg oder Urne, Versorgung, Formalitäten, Trauerfeier, Gebühren — nur so lässt sich erkennen, wo der Unterschied herkommt. Fragen Sie nach, was das Angebot gerade nicht abdeckt. Die Gebühren der Kommune laufen häufig getrennt, ebenso das Grabmal.

Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).

Was nach der Beisetzung folgt

Bis der Grabstein steht, vergehen in der Regel Monate — das Grab muss sich zunächst setzen. Was erlaubt ist, regelt die Friedhofssatzung. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.

Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Die Verkehrssicherheit des Grabmals liegt beim Nutzungsberechtigten. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).

Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Üblich sind Jahrespflegeverträge und die Dauergrabpflege bis zum Ende der Ruhefrist. Für die Dauergrabpflege hinterlegen Sie den Betrag einmalig, verwaltet wird er treuhänderisch. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.

Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben. Zwischen zwei Angeboten mit demselben Wort „Grabpflege" liegen mitunter Welten.

Vorsorge zu Lebzeiten

Wer die eigene Beisetzung selbst bestimmen möchte, hält das in einer Bestattungsverfügung fest. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).

Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält Wünsche und Preise fest. Eingezahltes gehört treuhänderisch verwaltet und nicht auf das Geschäftskonto des Unternehmens. So ist es auch dann noch da, wenn der Betrieb aufgibt — fragen Sie ausdrücklich danach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).

Warum sich ein Vergleich lohnt

Zwei Bestatter im selben Ort verlangen für dieselbe Leistung oft sehr unterschiedliche Beträge. Der Grund ist selten böser Wille. Im Trauerfall vergleicht kaum jemand, und deshalb geraten die Preise selten unter Druck.

Hier setzt bestattung-vergleichen.de an. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen Betrieb. Passt sein Angebot nicht, fragen wir auf Wunsch automatisch den nächsten Betrieb an. Die Einträge weiter unten kommen aus öffentlichen Quellen. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

Betriebe in Blankensee und Umgebung

3 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.

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