Bestattungen & Trauerdienstleistungen in Altenpleen
Bestatter und Trauerdienste in Altenpleen – ein Betrieb bekommt Ihre Anfrage, kostenlos.
Ortsteile und Ortslagen von Altenpleen
Die Betriebe aus der Liste kommen auch in die 3 Ortsteile von Altenpleen (Günz, Neuenpleen, Nisdorf). Je Ortsteil steht die Entfernung zum Ortskern und der nächstgelegene Verzeichniseintrag für Bestattung, Grabmal und Grabpflege. Ein Klick richtet die Liste oben auf den Ortsteil aus.
- · 18445 · 0,6 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen am Sund (10,4 km)
- · 18445 · 1,5 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Bestattungen am Sund (9,4 km)
- · 18445 · 2,9 km vom Ortskern Nächster Eintrag: Naturstein GmbH Kolodzeiski (10,9 km)
Altenpleen auf einen Blick
- PLZ
- 18445
- Kreis
- Vorpommern-Rügen
- Bundesland
- Mecklenburg-Vorpommern
- Einwohner
- 963
- Ortsteile
- 3
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Bestattungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern
Die Bestattung soll spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 24 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig – das gilt nur, wenn es um eine Erdbestattung geht.
Bestattungsgesetz M-V, § 11 Abs. 2 · Stand 01.10.2026
Leistungen in Altenpleen
🌞Bestattung4 Betriebe im Umkreis von 25 km
📋Bestattungsvorsorge4 Betriebe im Umkreis von 25 km
🪨Grabmal & Steinmetz3 Betriebe im Umkreis von 25 km
🌱Grabpflegekeine Einträge im Umkreis
🕊Trauerfeier & Begleitungkeine Einträge im Umkreis
Kosten und Infos für Mecklenburg-Vorpommern
Was eine Bestattung in Mecklenburg-Vorpommern kostet und welche Fristen und Formalitäten gelten.
Finden Sie Bestattungshäuser, Steinmetze und Grabpflege in Altenpleen (18445) und Umgebung. Vergleichen Sie Profile und Bewertungen und holen Sie kostenlos und unverbindlich ein erstes Angebot ein — im Trauerfall wie für die Vorsorge. Ihre Anfrage geht exklusiv an einen passenden Betrieb.
Was in Altenpleen im Trauerfall zu regeln ist
Wer in Altenpleen einen Trauerfall zu regeln hat, steht binnen weniger Tage vor Entscheidungen, auf die niemand vorbereitet ist. Bestattungsart, Sarg oder Urne, Grabstelle, Trauerfeier — alles zugleich, und alles kostet Geld.
Bei bestattung-vergleichen.de schildern Sie Ihr Anliegen einmal, und ein passender Betrieb aus der Region meldet sich bei Ihnen. Sie zahlen dafür nichts und binden sich an nichts. Ein weiteres Angebot holen Sie nur ein, wenn Sie es möchten. So müssen Sie in der schwersten Woche nicht von Telefonat zu Telefonat.
Was in den ersten Tagen ansteht
Zuerst stellt eine Ärztin oder ein Arzt den Tod fest und schreibt die Todesbescheinigung. Damit und mit den Personenpapieren wird der Sterbefall beim Standesamt beurkundet. Anschließend gibt das Standesamt die Sterbeurkunden aus.
Bestellen Sie von vornherein mehrere Exemplare. Jede Stelle, die den Tod anerkennen soll, verlangt ein eigenes Original. Die meisten Bestatter übernehmen diese Wege auf Wunsch.
Die Frist bis zur Bestattung ergibt sich aus dem Bestattungsgesetz von Mecklenburg-Vorpommern. Hier gilt kein Bundesrecht, sondern Landesrecht — entsprechend unterschiedlich fallen die Fristen aus. Die Zuständigkeit folgt aus Art. 70 Abs. 1 GG. Wie weit die Unterschiede reichen, zeigen zwei Beispiele: in Bayern ist spätestens acht Tage nach Feststellung des Todes zu bestatten (§ 19 BestV), in Nordrhein-Westfalen binnen zehn Tagen, frühestens aber 24 Stunden nach dem Tod (§ 13 BestG NRW). Ein Bestatter aus Altenpleen kennt die geltende Regelung und dazu die Satzung des zuständigen Friedhofs.
Erdbestattung, Feuerbestattung und die Alternativen
Am verbreitetsten sind nach wie vor Erd- und Feuerbestattung. Erdbestattung heißt: Sarg, Grabstelle, üblicherweise Reihen- oder Wahlgrab. Wie lange die Ruhezeit dauert, gibt die Friedhofssatzung vor. Frei entscheiden darf der Friedhofsträger dabei nicht: er bleibt an die Mindestruhezeit gebunden, die das Landesbestattungsgesetz vorgibt — je nach Land 15 bis 25 Jahre, in der Satzungspraxis für Erdgräber häufig 20 bis 30 (Aeternitas zur Rolle der Friedhofssatzung).
Die Feuerbestattung endet mit der Beisetzung der Urne. In Frage kommen das Urnengrab, das Kolumbarium, der Bestattungswald oder die See. Waldfriedhöfe und Seebestattungen fragen immer mehr Menschen nach, häufig genau deshalb: es bleibt keine Grabpflege.
Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Friedhofszwang, der hierzulande weitgehend gilt. Die Urne gehört mit wenigen Ausnahmen auf einen Friedhof oder eine dafür zugelassene Fläche. Wie weit die Ausnahmen reichen, ist von Land zu Land verschieden — klären Sie das, bevor Entscheidungen fallen. Am weitesten geht seit dem 27. September 2025 Rheinland-Pfalz: dort darf die Asche zur Aufbewahrung im häuslichen Bereich ausgehändigt werden, wenn eine schriftliche Totenfürsorgeverfügung vorliegt, die Behörde es genehmigt und der Hauptwohnsitz im Land liegt — im eigenen Garten vergraben werden darf sie auch dort nicht (Überblick zur Reform). Bremen erlaubt seit 2015 das Ausstreuen der Asche auf einem Privatgrundstück, nicht aber das Aufbewahren.
Ob Reihen- oder Wahlgrab, ist keine reine Geschmacksfrage. Das Wahlgrab kann weitergeführt und belegt werden, das Reihengrab nicht.
Was eine Bestattung in Altenpleen kostet
Wer eine Pauschale nennt, kennt Ihren Fall nicht — eine amtliche Durchschnittszahl existiert ohnehin nicht. Das Statistische Bundesamt erhebt nur Preisindizes, keine Euro-Beträge. Als Orientierung nennt die Verbraucherzentrale für eine einfache Bestattung 3.000 bis 5.000 Euro (Verbraucherzentrale). Einzelpreise je Leistung stellt Aeternitas zusammen (Kostenüberblick Bestattungsunternehmen). Der Betrag setzt sich aus drei getrennten Blöcken zusammen: der Leistung des Bestatters, den Gebühren des Friedhofs und den Kosten für Feier und Grabmal.
Der größte Unterschied zwischen zwei Orten liegt meist bei den Gebühren. Sie stehen in der Gebührensatzung der jeweiligen Kommune. Zwischen Nachbarorten liegen dabei erhebliche Unterschiede. Wie groß sie ausfällt, hat Aeternitas für alle 79 Städte über 100.000 Einwohner erhoben: ein Reihengrab für eine Erdbestattung kostete 2025 in Berlin 887 Euro und in Moers 4.294 Euro (Gebührenvergleich der Großstädte, für kleinere Orte gibt es eine Gebührendatenbank).
Bestehen Sie auf einer Aufstellung nach Posten. Überführung, Sarg beziehungsweise Urne, Formalitäten, Trauerfeier und Gebühren — ohne diese Aufteilung vergleichen Sie zwei Summen, aber keine Leistungen. Klären Sie besonders, welche Posten fehlen. Häufig stellt die Kommune ihre Gebühren direkt in Rechnung.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist zum 1. Januar 2004 entfallen. Die Vorschrift ist heute amtlich als weggefallen vermerkt (§ 58 SGB V). Wem die Kosten nicht zuzumuten sind, dem werden die erforderlichen Kosten übernommen. Maßstab ist also die Unzumutbarkeit, nicht Bedürftigkeit im engeren Sinn, und übernommen wird nur das Erforderliche — nicht Grabstein und Trauerfeier in beliebigem Umfang (§ 74 SGB XII).
Was nach der Beisetzung folgt
Der Stein wird üblicherweise erst Monate nach der Beisetzung gesetzt, weil sich die Grabstelle setzen muss. Größe, Material und Gestaltung gibt die Satzung des Friedhofs vor. Zwischen zwei Friedhöfen liegen dabei beträchtliche Unterschiede.
Ein ortsansässiger Steinmetz kennt die Vorgaben des zuständigen Friedhofs. Das verhindert, dass ein bereits gefertigter Stein zurückgewiesen wird. Für die Standsicherheit ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Die Friedhofsverwaltung hat daneben eine eigene Überwachungspflicht und prüft je nach Satzung ein- bis zweimal im Jahr, meist nach der Frostperiode. Die technischen Maßstäbe stehen in der TA Grabmal des Verbands der Friedhofsverwalter Deutschlands (TA Grabmal).
Die Grabpflege können Sie selbst übernehmen oder vergeben. Angeboten werden Jahrespflege und Dauergrabpflege über die gesamte Ruhezeit. Für die Dauergrabpflege hinterlegen Sie den Betrag einmalig, verwaltet wird er treuhänderisch. Das lohnt sich vor allem, wenn niemand vor Ort ist.
Fragen Sie nach, was genau enthalten ist. Nicht jeder Vertrag umfasst Wechselbepflanzung und Winterschutz.
Vorsorge zu Lebzeiten
Wer festlegen will, wie die eigene Bestattung aussieht, schreibt eine Bestattungsverfügung. Ins Testament gehört sie ausdrücklich nicht. Das liest vor der Bestattung meist niemand. Genau davon rät die Verbraucherzentrale ab: Bestattungswünsche gehören in eine eigene, formfreie Verfügung, die griffbereit liegt und von der die Angehörigen wissen (Verbraucherzentrale Brandenburg).
Ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter hält Wünsche und Preise fest. Vorausgezahltes Geld gehört auf ein Treuhandkonto, nicht auf das Geschäftskonto des Bestatters. So ist es auch dann noch da, wenn der Betrieb aufgibt — fragen Sie ausdrücklich danach. Treuhandgeld wird getrennt vom Vermögen des Bestatters verwahrt und fällt daher nicht in die Insolvenzmasse. Die Verbraucherzentrale nennt als Alternative ein Sparbuch auf den eigenen Namen mit Sperrvermerk zugunsten des Bestatters (Verbraucherzentrale).
Warum sich ein Vergleich lohnt
Die Preisunterschiede zwischen Bestattungshäusern am selben Ort sind erheblich, bei vergleichbarer Leistung. Dahinter steckt selten Absicht. Viele nehmen den erstbesten Betrieb, ein Vergleich findet schlicht nicht statt.
Genau dafür ist diese Seite da. Sie fragen einmal an, erhalten ein erstes Angebot und entscheiden in Ruhe, ob Sie ein weiteres einholen. Die Betriebe unten auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Verzeichnissen. Die Angaben sind von den Betrieben nicht bestätigt.
Betriebe in Altenpleen und Umgebung
7 Einträge im Umkreis von 25 km, nach Entfernung sortiert. Es handelt sich um Verzeichniseinträge aus öffentlichen Quellen, die Angaben sind nicht bestätigt. Auf der Seite eines Betriebs holen Sie gezielt bei ihm ein erstes Angebot ein.
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