Steinwerk Biesenthal
Nicht bestätigter EintragLanker Straße 5 16359 Biesenthal · Steinmetz
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Lanker Straße 5 16359 Biesenthal
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Bestattungsrecht in Brandenburg
Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Brandenburgisches Bestattungsgesetz, § 22 Abs. 1, § 19 Abs. 3 · Stand 01.10.2026
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