Pietät Martha Herrig
Nicht bestätigter EintragRockelsgasse 31 36341 Lauterbach · Bestattungsinstitut
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Bestattungsrecht in Hessen
Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Friedhofs- und Bestattungsgesetz, § 16 Abs. 1 · Stand 18.10.2026
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