Oerding Bestattungen Inh. Lars Oerding e.K.
Nicht bestätigter EintragSüdring 25 27404 Zeven · Bestattungsinstitut
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Bestattungsrecht in Niedersachsen
Die Bestattung soll spätestens 8 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz, § 9 Abs. 1 und 2 · Stand 01.10.2026
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