Hölig Bestattungshaus Inh. Josef George
Nicht bestätigter EintragOtto-Schimmel-Str. 4 08371 Glauchau · Bestattungsinstitut
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Bestattungsrecht in Sachsen
Die Bestattung muss spätestens 8 Tage nach dem Tod erfolgen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Sächsisches Bestattungsgesetz, § 19 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
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