Herzog Bestattungen
Nicht bestätigter EintragParkstraße 2 16761 Hennigsdorf · Bestattungsinstitut
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Bestattungsrecht in Brandenburg
Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Brandenburgisches Bestattungsgesetz, § 22 Abs. 1, § 19 Abs. 3 · Stand 01.10.2026
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