Grabmale Strässer GmbH
Nicht bestätigter EintragNeuremscheid 11 51766 Engelskirchen · Steinmetz
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Neuremscheid 11 51766 Engelskirchen
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Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen
Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 24 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig – das gilt nur, wenn es um eine Erdbestattung geht.
Bestattungsgesetz NRW, § 13 Abs. 2 und 3 · Stand 01.10.2026
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