GBI Bestattungshaus
Nicht bestätigter EintragAm Markt 11 24568 Kaltenkirchen · Bestattungsinstitut
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Am Markt 11 24568 Kaltenkirchen
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Bestattungsrecht in Schleswig-Holstein
Die Bestattung soll spätestens 9 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz, § 16 Abs. 1 · Stand 17.10.2026
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