Bestattungsinstitut Gann Inh. René Gann
Nicht bestätigter EintragFurtstr. 1 75242 Neuhausen · Bestattungsinstitut
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Bestattungsrecht in Baden-Württemberg
Die Bestattung muss spätestens 96 Stunden nach dem Tod erfolgen – das gilt nur, wenn der Verstorbene nicht in einer Leichenhalle oder einem Leichenraum aufgebahrt ist.
Bestattungsgesetz, § 37 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
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