Bestattungsinstitut Der Schreinermeister
Nicht bestätigter EintragAnsbacher Straße 3 97215 Uffenheim · Bestattungsinstitut
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Ansbacher Straße 3 97215 Uffenheim
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Bestattungsrecht in Bayern
Die Bestattung muss spätestens 8 Tage nach dem Tod erfolgen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht mit). Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsverordnung, § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
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