Bestattungen Karl Mettlach
Nicht bestätigter EintragAuf dem Graben 7a 54439 Saarburg · Bestattungsinstitut
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Bestattungsrecht in Rheinland-Pfalz
Die Bestattung muss spätestens 14 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 48 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig.
Bestattungsgesetz (vom 22.09.2025), § 23 Abs. 1 · Stand 01.10.2026
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