Berens

Nicht bestätigter Eintrag

Wewerstraße 3 33106 Paderborn · Bestattungsinstitut

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Bestattungsrecht in Nordrhein-Westfalen

Die Bestattung muss spätestens 10 Tage nach dem Tod erfolgen. Frühestens 24 Stunden nach dem Tod ist die Bestattung zulässig – das gilt nur, wenn es um eine Erdbestattung geht.

Bestattungsgesetz NRW, § 13 Abs. 2 und 3 · Stand 01.10.2026

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