Treuhandkonto & Absicherung

Vorsorgegeld insolvenzgeschützt und zweckgebunden hinterlegen — statt bar beim Bestatter.

So funktioniert's

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Häufige Suchbegriffe

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Treuhandkonto für die Bestattungsvorsorge — Geld sicher hinterlegen

Wer für die eigene Bestattung Geld zurücklegt, sollte es nicht bar an den Bestatter zahlen und nicht auf dem Girokonto liegen lassen. Der bewährte Weg ist ein Treuhandkonto: Das Vorsorgekapital wird bei einer unabhängigen Treuhandstelle (etwa der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand) hinterlegt — zweckgebunden und insolvenzgeschützt. Geht das Bestattungsinstitut einmal in Insolvenz, ist Ihr Geld nicht Teil der Insolvenzmasse.

Warum nicht einfach ansparen?

Zweckgebunden hinterlegtes Vorsorgevermögen in angemessener Höhe gilt als Schonvermögen: Es bleibt in der Regel auch dann unangetastet, wenn im Alter Sozialhilfe oder Grundsicherung nötig werden — ein normales Sparkonto müsste dagegen zuerst aufgebraucht werden. Genau dieser Schutz ist für viele der Hauptgrund, die Vorsorge über eine Treuhand zu regeln.

Gut zu wissen

Das Guthaben gehört weiterhin Ihnen, nicht dem Bestatter: Sie können den Vertrag kündigen oder bei einem Umzug auf ein anderes Institut übertragen lassen. Die Einzahlung ist als Einmalbetrag oder in Raten möglich. Über bestattung-vergleichen.de finden Sie Bestattungsinstitute in Ihrer Nähe, die die Treuhand-Absicherung im Vorsorgegespräch einrichten — kostenlos und unverbindlich.